Umverteilung von 16- und 17-Jährigen unbegleiteten Flüchtlingen

Pressemitteilung des Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V.

Kinderrechte sichern! Die Innenminister der Länder verletzten das Kindeswohl!

Auf der Innenministerkonferenz vom 03.-05. Juni 2009 in Bremerhaven wollen die Innenminister der Länder die bundesweite Umverteilung von 16- und 17-Jährigen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen intensivieren. Der Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V. fordert die Innenminister auf, diesem vorsätzlichen Bruch des Kinder- und Jugendhilferechts und der UN-Kinderrechtskonvention nicht zuzustimmen. „Jugendlichen aus asylpolitischen und finanziellen ßberlegungen ihrer Rechte zu berauben, stellt eine grobe Verletzung des Kindeswohls dar“, so Niels Espenhorst, zuständiger Referent des Bundesfachverband UMF. Schutzsuchende Jugendliche sind an Ort und Stelle durch das zuständige Jugendamt in Obhut zu nehmen.

Um die Benachteiligung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zu beseitigen, wurde im Oktober 2005 der § 42 SGB VIII verabschiedet. Dieser legt fest, dass alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge unmittelbar in Obhut zu nehmen sind und einen Vormund erhalten. Nicht alle Bundesländer halten sich an das Gesetz, die Situation für UMF hat sich nur an wenigen Stellen verbessert. Die wenigen Fortschritte sollen nun rückgängig gemacht werden. „Wir erleben Jugendschutz paradox. Nicht die Politiker schützen die Jugendlichen, wir müssen vielmehr die Jugendlichen vor der Politik schützen,“ so Espenhorst weiter.

Anlass für die Aufregung ist eine Initiative des Berliner Innensenators Körting und anderer, die im Rahmen des Kamingesprächs auf der Innenministerkonferenz diskutiert wird. Diese sieht vor, dass der § 42 des Kinder- und Jugendhilferechts bei asylsuchenden unbegleiteten Minderjährigen über 16 Jahren nicht anzuwenden sei. Dass es sich bei diesen Jugendlichen laut Europäischer Union um eine besonders schutzbedürftige Gruppe handelt wird ebenso ignoriert, wie die Bestimmung des Art. 3 der UN-Kinderrechtskonvention, der die Vorrangigkeit des Kindeswohls betont. In einigen Bundesländern hat man sich dagegen scheinbar daran gewöhnt, junge Flüchtlinge mit Vollendung des 16. Lebensjahres wie Erwachsene zu behandeln. Diese Behandlung sieht eine Umverteilung zwischen den Bundesländern nach dem EASY-Verfahren vor.

Das Kindeswohl und die speziellen Bedürfnisse der betroffenen Jugendlichen spielen hierbei keine Rolle. Das Vorgehen widerspricht neben dem Bruch des Sozialgesetzbuches auch der UN-Kinderrechtskonvention.

Der Bundesfachverband UMF fordert daher die Innenminister der Länder auf, von den Umverteilungen der 16- und 17-Jährigen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge abzusehen. Das Kindeswohl muss Vorrang vor ordnungspolitischen Forderungen haben. Anstatt die restriktive Politik gegenüber jugendlichen Flüchtlingen weiter zu verschärfen, sollten die Innenminister der Länder vielmehr ihre Zustimmung zur Aufhebung der Vorbehalte gegen die UN-Kinderrechtskonvention geben.

Niels Espenhorst

Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V.
Nymphenburger Straße 47
D-80335 München

Fon: 089 / 20 24 40 13
Fax: 089 / 20 24 40 15

Internet: www.b-umf.de

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