Flüchtlingsrat fordert: Gesetzliche Altfallregelung entfristen

Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats Niedersachsen appelliert an die Politik in Bund und Land:

GESETZLICHE ALTFALLREGELUNG ENTFRISTEN!

Anlässlich seiner ordentlichen Mitgliederversammlung am 09. Mai 2009 in Hannover fordert der Flüchtlingsrat Niedersachsen eine gesetzliche Initiative zur Bleiberechtssicherung für langjährig geduldete Flüchtlinge.

Das Jahr 2009 ist das Entscheidungsjahr für viele Flüchtlinge, die jahrelang in Deutschland nur „geduldet“ wurden und über die gesetzliche Altfallregelung nun eine sog. Aufenthaltserlaubnis „auf Probe“ erhalten haben: Wer zu Jahresende 2009 nicht nachweisen kann, dass er (oder sie) den Lebensunterhalt (und ggf. den der Familie) „überwiegend eigenständig gesichert“ hat, fällt dann zurück in die Duldung bzw. in die Ausreisepflichtigkeit.Mag der Gesetzgeber angesichts steigender Beschäftigungszahlen in den vergangenen zwei Jahren optimistisch von einer raschen Arbeitsmarkt-
integration ausgegangen sein, so ist angesichts der fatalen Auswirkungen der internationalen Finanzkrise auf den deutschen Arbeitsmarkt dieses Ziel in weite Ferne gerückt. Dies gilt um so mehr, als viele bisher per Gesetz und Verordnungslage vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen waren.

80% der Flüchtlinge, die eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten haben, sind bislang nicht in der Lage, den Lebensunterhalt aus
eigener Erwerbstätigkeit zu decken. Selbst wenn sie Arbeit gefunden haben, müssen Familien mit mehreren minderjährigen Kindern als sog. Aufstocker ihr Einkommen oft durch öffentliche Leistungen ergänzen. Alte, kranke oder behinderte Menschen sind faktisch ausgeschlossen: Eine Sozialklausel ist in der Bleiberechtsregelung nicht vorgesehen.

Der Gesetzgeber muss jetzt handeln, um zu verhindern, dass die beschlossene gesetzliche Bleiberechtsregelung ins Leere läuft.

Die Mitgliederversammlung des Flüchtlingsrats Niedersachsen fordert daher eine umgehende Entfristung der geltenden Gesetzlichen Altfallregelung noch vor der Bundestagswahl, und die Ergänzung der Bleiberechtsregelung durch eine Sozialklausel, die eine Erteilung des Bleiberechts auch für langjährig geduldete Alte, Kranke oder Behinderte ermöglicht.

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