Die Polizei hat in der Nacht zum Samstag (17.04.2009) einen selbstmordgefährdeten Türken kurz vor Mitternacht aus der Psychiatrie des ZKH Ost geholt, um ihn in Abschiebehaft zu nehmen.
Dem 26-jährigen Mehmet T. war die Aufenthaltserlaubnis entzogen worden, eine niedergelassene Psychiaterin hatte bei ihm Anfang des Monats akute Suizidgefahr diagnostiziert. Daraufhin wies sich T. selbst in das Klinikum Ost ein, berichtet sein Anwalt Jan Lam. Polizeisprecher Gundmar Köster bestätigte, dass der Mann auf Anweisung der Ausländerbehörde aus der Klinik geholt wurde. Ein Richter lehnte jedoch ab, T. in Abschiebehaft zu nehmen, weil dieser behandlungsbedürftig sei. Er wurde deshalb am Samstagmorgen wieder auf freien Fuß gesetzt.
„Wenn die Polizei in einen solchen Schutzraum eindringt, um einen suizidgefährdeten Patienten zu verhaften, dann ist das eine ziemlich heftige Grenzverletzung,“ sagte Lam. „Das kann retraumatisierend sein.“ Er erwäge, Strafanzeige gegen die Ausländerbehörde zu erstatten.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...