Flüchtlingsrat kritisiert Irak-Politik der Landesregierung

Scharfe Kritik an Irak-Politik des Innenministers
Niedersachsen startet Abschiebungen in den Nord-Irak

Als „fatales Signal zur Unzeit“ kritisiert die diesjährige Mitglieder-versammlung des Flüchtlingsrats Niedersachsen die Ankündigung des Innenministers, mit Abschiebungen in den Nord-Irak zu beginnen. Während UNHCR und die EU-Länder auf internationalen Konferenzen in Genf und Luxemburg um humanitäre Regelungen für die circa 4 Millionen Irak-Flüchtlinge ringen, destabilisiere der niedersächsische Innenminister Schünemann die Lage weiter.

„Die niedersächsische Landesregierung will mit ihrer Ankündigung ihren Ruf, eine knallharte Abschiebungspolitik zu verfolgen, offenbar erneut unter Beweis stellen“, so der alte und neue Vorsitzende des Flüchtlingsrats, Norbert Grehl-Schmitt.“ Nachdem Tausende von Flüchtlingen trotz der anhaltenden Bürgerkriegssituation im Irak durch den Widerruf der Flüchtlingsanerkennung entrechtet und auf den Status der „Duldung“ herabgestuft wurden, sollen die Betroffenen jetzt im zweiten Schritt auf der Grundlage von vagen Verdächtigungen oder geringfügigen Verurteilungen abgeschoben werden.“ Das Innenministerium scheue dabei nicht davor zurück, den Ausländerbehörden versuchsweise Abschiebungen zu erlauben, auch wenn die von UNHCR genannten Kriterien nicht erfüllt sind.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen fordert das niedersächsische Innenministerium auf, Flüchtlinge keinen unkalkulierbaren Risiken auszusetzen und Abschiebungen in den Irak zu unterlassen. „Eine solche kurzsichtige Politik torpediert die internationalen Bemühungen um Stabilisierung, schadet dem internationalen Ansehen Deutschlands und ist inhuman“.

gez. Norbert Grehl-Schmitt, Vorsitzender

Zum Hintergrund:
Trotz des alltäglichen Terrors im Irak ist über 18.000 irakischen Flüchtlingen in den letzten drei Jahren der Flüchtlingsstatus aberkannt worden. Von den rund 73.500 in Deutschland lebenden Irakern haben nur 10.000 ein unbefristetes Aufenthaltsrecht. 42.000 Iraker/innen besitzen noch eine befristete Aufenthaltserlaubnis, bei 3.500 wird die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis derzeit geprüft. 4000 irakische Flüchtlinge befinden sich in laufenden Asylverfahren, 14.000 werden geduldet und müssen perspektivisch mit einer Abschiebung rechnen.

Irakische Flüchtlinge, die in Deutschland „wegen Straftaten verurteilt wurden“, sollten dem IMK-Beschluss vom 17.11.2006 zufolge zukünftig in den Irak abgeschoben werden können, allerdings „unter Beachtung der vom UNHCR eingeräumten Möglichkeiten“. Was das für die niedersächsische Landesregierung bedeutet, verdeutlicht ein Erlass vom 29.3.2007:

  • Flüchtlinge sollen bereits dann in den Nordirak abgeschoben werden können, wenn sie zu mehr als 50 Tagessätzen verurteilt wurden. Bereits ein wiederholter Verstoß gegen die „Residenzpflicht“ kann eine solche Verurteilung nach sich ziehen. Davon betroffen sind auch viele Iraker, die entgegen der Bestimmungen des Wirtschaftsembargos Geld an ihre Familien geschickt haben.
  • Flüchtlinge, die „die innere Sicherheit in Deutschland gefährden“, sollen ebenfalls abgeschoben werden. Eine solche „Gefährdung der inneren Sicherheit“ liegt nach Auffassung des MI bereits dann vor, „wenn es Hinweise auf eine gefährdende Betätigung des Ausländers gibt und die Sicherheitsbedenken nicht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist vom Betroffenen ausgeräumt werden“. Die Ausländerbehörden könnten dabei „auch auf das Vorbringen im Asylverfahren“ abstellen.
  • Eine Abschiebung soll nach den von UNHCR genannten Kriterien nur erfolgen, wenn familiäre Strukturen und soziale Netzwerke vor Ort bestehen, die den Betroffenen bei der Wohnungs- und Arbeitssuche, bei der Registrierung sowie sonstigen Wiedereingliederungsmaßnahmen zur Seite stehen. Auch zu dieser Frage sollen die Ausländerbehörden auf das Vorbringen im Asylverfahren zurückgreifen können. Trotz der in dieser Hinsicht eindeutigen Formulierung des IMK-Beschlusses räumt das MI den Ausländerbehörden eine Anmeldung des betroffenen Personenkreises auch dann ein, wenn keine Informationen zur Rückkehrsituation im Nordirak vorliegen. „Es ist jedoch zu erwarten, dass die kurdisch- nordirakische Seite hierzu Nachfragen stellt und im Zweifelsfall eine Rückübernahme ablehnt“, heißt es lapidar in dem Erlass.

Bei Rückfragen und Interviewwünschen wenden Sie sich bitte an:

Norbert Grehl-Schmitt, Vorsitzender, Tel. 0177-7810619
Karim Al Wasiti, Flüchtlingsrat, Tel. 0173-5141758

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