Bürgschaften für Flüchtlinge: Rechtsmittel einlegen!

WAZ 16.12.2017

Alle Bürgen, die Kostenerstattungsbescheide von Jobcentern für Leistungen erhalten haben, die nach einer Flüchtlingsanerkennung von der Behörde erbracht wurden, sollten  jetzt dringend Rechtsmittel dagegen einlegen. Hier ein Musterschreiben, das natürlich individuell angepasst werden kann. Wichtig ist vor allem, dass die Rechtsmittelfrist eingehalten wird. Hierzu reicht gegebenenfalls auch erst einmal nur ein kurzes Klageschreiben. Die Klage kann auch zu einem späteren Zeitpunkt weiter begründet werden.

Die Frage der Rückforderungen an Menschen, die zur Ermöglichung einer Aufnahme von Angehörigen hier lebender syrischer Flüchtlinge Verpflichtungserklärungen abgegeben haben, beschäftigt uns weiterhin. Die Bundesagentur hat mittlerweile die Summe der Rückforderungen von 3 Mio auf 4,1 Mio erhöht. Die niedersächsische Landesregierung bemüht sich aktiv um eine politische Lösung im Gespräch mit dem Bund.

Der Antwort der Landesregierung vom 12.12.2017 auf eine Anfrage der FDP sind die konkreten Abläufe hinsichtlich der Information der Bürgen gut zu entnehmen. Daraus geht u.a. hervor, dass die Ausländerbehörden erst mit Erlass vom 10.4.2015 aufgefordert wurden, potenzielle Verpflichtungsgeber ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass entgegen der vom Land vertretenen Rechtsauffassung Erstattungsforderungen seitens der Bundesagentur auch nach einer Flüchtlingsanerkennung geltend gemacht werden könnten.

Das Jobcenter Göttingen hat mitgeteilt, dass „aufgrund der aktuellen politischen Situation … Rückforderungsverfahren ausgesetzt worden“ seien, wie der Antwort der Stadt Göttingen auf eine Anfrage der Grünen zu entnehmen ist. Das sollte grundsätzlich auch für alle anderen Jobcenter gelten, hilft aber denjenigen nicht, die bereits Kostenbescheide erhalten haben.

siehe auch:
PE vom 13.12.2017: Verpflichtungserklärungen: Forderungen des Flüchtlingsrats
Mitteilung vom 02.11.2017: Erstattungsforderungen an Verpflichtungsgeber für syrische Familienangehörige oftmals fragwürdig

Presseberichte:

Schaumburger Nachrichten vom 22.12.2017: Jobcenter klagt gegen Helfer

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