Das Land Niedersachsen nimmt weiterhin die lange Unterbrechung von Bildungsbiographien geflüchteter Kinder und Jugendlicher in den Erstaufnahmeeinrichtungen in Kauf. Zukunftsperspektiven werden dadurch beschädigt. Anlässlich der Überarbeitung der „Interkulturellen Lernwerkstatt 2.0“ durch das Niedersächsische Kultusministerium legen der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., das Netzwerk AMBA und die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V. eine neue Stellungnahme vor.
Stellungnahme zur „Interkulturellen Lernwerkstatt 2.0“: Noch immer keine Beschulung von Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Erstaufnahme in Niedersachsen
Dezember 2017
Das Niedersächsische Kultusministerium hat im Oktober 2017 das aktuelle Konzept der „Interkulturellen Lernwerkstatt 2.0 – Ein Bildungsangebot für Kinder und Jugendliche in den Erstaufnahmeeinrichtungen der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen“ veröffentlicht.
Der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., das Netzwerk AMBA und die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e. V. (LAG FW) begrüßen die konzeptionelle Ausweitung der Lernwerkstatt auf sechs Monate sowie die Berücksichtigung des Großteils der Standorte der Landesaufnahmebehörde in der Umsetzung des Konzepts.
Dennoch wird auch nach der Überarbeitung der Anspruch der geflüchteten Kinder und Jugendlichen auf Bildung in den Erstaufnahmeinrichtungen nicht hinreichend gedeckt. Wir appellieren an die neue niedersächsische Landesregierung, nicht länger in Kauf zu nehmen, dass durch eine fehlende Beschulung Zukunftsperspektiven von geflüchteten Kindern und Jugendlichen dauerhaft beschädigt bzw. zerstört werden.
Immer noch halten sich Asylsuchende und Flüchtlinge nach abgeschlossenem negativen Asylverfahren über lange Zeiträume an den Standorten der Landesaufnahmebehörde auf, z.T. für mehr als ein halbes Jahr. Es ist nicht akzeptabel, dass Bildungsbiographien von Kindern ausgerechnet in Deutschland bzw. in Niedersachsen für solch lange Zeit unterbrochen oder gar nicht erst begonnen werden. Viele Kinder konnten während der Flucht schon über längere Zeit keine Schulen besuchen. Umso bedeutsamer ist es, dass unmittelbar nach Ankunft in Deutschland und unabhängig von Aufenthaltsperspektiven ein regulärer Schulbesuch möglich ist.
In ihrer Stellungnahme zur Beschulung geflüchteter Kinder in der Landesaufnahmebehörde haben der Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V., das Netzwerk AMBA und die LAG FW bereits im Juli 2017 darauf hingewiesen, dass die bisherige Form der Kinder- und Jugendbetreuung in der Landesaufnahmebehörde internationalen Verpflichtungen nicht genügt und keinen Ersatz für einen Schulbesuch darstellt. Vielmehr stellt die derzeitige Praxis in Niedersachsen wie auch in anderen Bundesländern gar eine Gefährdung des Kindeswohls dar.
So erfreulich die Ausweitung des Konzepts und ein regelmäßiger Einsatz der Lehrer:innen ist, so wenig werden dadurch die eigentlichen Probleme gelöst: Der Aufenthalt von Geflüchteten in der Erstaufnahme dauert zu lange, Kinder erhalten während der Zeit in der Erstaufnahme keine reguläre Beschulung. Auch das überarbeitete Konzept der Interkulturellen Lernwerkstatt stellt keine Form der Beschulung dar, sondern kann als pädagogisches Konzept vielmehr weiterhin nur der Vorbereitung auf den Regelunterricht dienen. Das vorliegende Konzept ist im Wesentlichen auf Alphabetisierung und Spracherwerb fokussiert, der Lernstoff der üblichen Unterrichtsfächer wird überhaupt nicht vermittelt. Sobald die Kinder und Jugendlichen hinreichend deutsch sprechen, um dem Unterricht folgen zu können, muss auch eine den Lehrplänen entsprechende reguläre Beschulung gewährleistet sein.
Der Einsatz von zwei Lehrer:innen pro Standort (in Braunschweig und Celle ist gar nur eine Lehrer_in eingeplant) ist nicht ausreichend. Für das Ankunftszentrum Bad Fallingbostel / Oerbke ist nicht einmal eine Interkulturelle Lernwerkstatt vorgesehen, was besonders vor dem Hintergrund kritisch ist, dass sich auch dort inzwischen bis zu 800 Asylsuchende z.T. über 2 Monate aufhalten.
Die Forderungen:
-die zügige Verteilung aller Asylsuchenden auf die Kommunen nach der Erstaufnahme
-die Etablierung einer Interkulturellen Lernwerkstatt an allen Standorten der Landesaufnahmebehörde, auch in den Ankunftszentren
-angemessene Lehrkapazitäten
-die Gewährleistung einer regulären Beschulung für alle Kinder, die dem Unterricht in deutscher Sprache folgen können
-die Einführung der Schulpflicht in Niedersachsen ab dem Tag der Einreise
13.12.2017
Kontakt:
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Laura Müller, Tel. 0511 / 98 24 60 35, lm@nds-fluerat.org
Kai Weber, Tel. 0511 84 87 99 72, kw@nds-fluerat.org
Caritasstelle im GDL Friedland
Thomas Heek, Tel. 05504 8561, heek@caritasfriedland.de
Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V.
Tel. 0511 85 20 90, info@lag-fw-nds.de
Weitere Informationen:
Stellungnahme vom 13.12.2017 als pdf
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