Deutsches Institut für Menschenrechte: Der Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte darf nicht weiter ausgesetzt werden

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) stellt anlässlich der in Kürze beginnenden Sondierungsgespräche von CDU/CSU, FDP und Bündnis 90/ Die Grünen auf Bundesebene klar: Eine Fortsetzung der Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte darf es nicht geben. Eine solche Aussetzung ist grund- und menschenrechtswidrig. Sie widerspricht den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands aus der Europäischen Menschenrechtskonvention sowie der Kinderrechtskonvention. Das DIMR weist richtigerweise auch auf die integrationspolitischen Folgen einer solchen langen oder dauerhaften Trennung der Familien hin.

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