„Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ tritt ab dem 29. Juli in Kraft

Das „Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“ – von Pro Asyl zu Recht auch als „Haub ab-Gesetz“ tituliert – wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (siehe hier). Damit tritt das Gesetz ab morgen, 29.07.2017, in Kraft.

Das Gesetzespaket hatte auch der Flüchtlingsrat heftig kritisiert (siehe hier). So schafft das Gesetz den „gläsernen Flüchtling“, indem unter anderem die Massenauslesung von Handydaten von Asylantragsteller:innen ermöglicht wird und das BKA Daten auch an Drittstaaten übermitteln darf. Sogenannte „Gefährder“ können zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden. Abschiebungen müssen nach mehr als einem Jahr Besitz einer Duldung nicht mehr erneut angedroht werden, so dass permanent die überraschende unangekündigte Abschiebung drohend über abgelehnte Asylbewerber:innen schwebt.

Zudem können die Bundesländer nun veranlassen, dass Asylantragsteller:innen jedes Herkunftslandes über sechs Monate hinaus bis zur Entscheidung des Bundesamtes über den Asylantrag in Erstaufnahmeeinrichtungen wohnen müssen. Sollte ihr Antrag als „offensichtlich unbegründet“ oder „unzulässig“ abgelehnten werden, könnten sie dann auch noch verpflichtet werden dort weiterhin bis zu ihrer Abschiebung zu leben, wobei allerdings die Gesamtdauer in den Aufnahmelagern gesetzlich auf 24 Monate begrenzt ist (für Antragsteller:innen aus sog. „sicheren Herkunftsstaaten“ gilt diese zeitliche Obergrenze jedoch nicht).

Die Landesregierung hatte ihre Zustimmung zu dem Gesetzespaket verweigert. Der Flüchtlingsrat geht daher davon aus, dass sie – so weit es ihr Kompetenzbereich zulässt – die Verschärfungen nicht mitträgt. So kann z.B. per Erlass auch weiterhin geregelt werden, dass Abschiebungen jährlich erneut angekündigt werden müssen, bevor sie tatsächlich von den Ausländerbehörden durchgeführt werden, um so zumindest etwas die Grausamkeiten der unangekündigten Abschiebungen zu mildern. Selbstverständlich erwartet der Flüchtlingsrat auch, dass der Aufenthalt von Asylsuchenden in den Erstaufnahmelagern so kurz wie möglich gehalten wird und sie frühzeitig auf die Kommunen umverteilt werden.

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