Bericht von der Veranstaltung „Wie Schutzsuchende schützen“ am 16. Juni 2017 in Göttingen

Am Freitag, den 16. Juni, fand in Göttingen im Rahmen des AMBA-Netzwerks die Fachveranstaltung „Wie Schutzsuchende schützen? Gewaltschutz und seine Umsetzung. Die Situation geflüchteter Frauen in Göttingen“ statt. An der Veranstaltung nahmen rund 50 Interessierte teil, darunter zahlreiche Expert:innen aus den Bereichen Geflüchtetenarbeit, Geschlechterpolitik und Gewaltschutz.

Kurze Zusammenfassung

Gemeinschaftsunterkünfte können aufgrund ihrer strukturellen Mängel nur Übergangslösungen sein. Die dort herrschenden Bedingungen sind gewalt- und konfliktfördernd und insbesondere für geflüchtete Frauen untragbar. Gemeinschaftsunterkünfte dürfen nur solange betrieben werden, bis dezentraler Wohnraum für alle Geflüchteten zur Verfügung steht, und müssen dann so rasch wie möglich geschlossen werden. Einrichtungen wie die Notunterkunft Siekhöhe sind aber schon jetzt für eine Unterbringung von Geflüchteten untragbar. Die Siekhöhe würde durch jeden Heim-TÜV fallen und muss umgehend geschlossen werden.
Solange Gemeinschaftsunterkünfte betrieben werden müssen, sind verbindliche Standards und in die Praxis umgesetzte Konzepte unabdingbar. Hierzu gehören transparente und regelmäßig kontrollierte Gewaltschutzkonzepte, die für jede Unterkunft entwickelt und regelmäßig fortgeschrieben werden.
Wichtig für einen erfolgreichen Gewaltschutz und eine nachhaltige Präventionsarbeit sind eine Vernetzung aller involvierten Akteur:innen, eine niedrigschwellige Informationsvermittlung an Geflüchtete und klare Anlauf- und Beratungsstellen, zu denen alle Betroffenen ohne Sprachbarrieren Kontakt aufnehmen können. Geflüchtete sowie Geflüchtetenorganisationen müssen in diese Prozesse einbezogen werden. Entscheidend ist, dass Flüchtlinge ihre Rechte kennen und ein Rahmen geschaffen wird, der ein Empowerment von Geflüchteten ermöglicht. Zudem dürfen Kostenerwägungen niemals ein Kriterium sein, wenn es um die Unterbringung von Personen geht, die von Gewalt bedroht sind.

Veranstaltungsorganisation
Organisiert wurde die Veranstaltung vom Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. im Rahmen des Netzwerkprojekts AMBA gemeinsam mit dem Forschungsprojekt Gender, Flucht, Aufnahmepolitiken am Institut für Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie der Georg-August-Universität Göttingen, dem Integrationsrat Göttingen, der Initiative Willkommen Flüchtlinge am Klausberg e.V., dem Refugee Network Göttingen – Hilfe für Geflüchtete e.V. sowie dem Verein Niedersächsischer Bildungsinitiativen e.V.

Ausführliche Zusammenfassung

In ihrem Grußwort skizzierte Christine Müller, die Gleichstellungsbeauftragte und Leiterin des Frauenbüros der Stadt Göttingen, die Vernetzungsarbeit in Göttingen. So seien in der vom Frauenbüro koordinierten AG Gewaltschutz, einer Arbeitsgruppe des Präventionsrats für die Stadt Göttingen, zahlreiche Akteur:innen miteinander im Austausch. Es seien auch positive Ansätze zu erkennen, etwa der in mehreren Sprachen vorliegende Flyer mit Informationen zum Gewaltschutz bei Häuslicher Gewalt.
Die Einigung auf verbindliche Maßnahmen und deren Umsetzung seien allerdings weiterhin problematisch. Christine Müller bemängelte, dass das Thema Gewaltschutz von der Politik nur nachrangig behandelt würde. Bezeichnend sei, dass das von der AG Gewaltschutz entwickelte „Gewaltschutzkonzept light“ nur als Anlage der Verwaltungsvorlage im Sozialausschuss angenommen, aber nicht im Rat der Stadt behandelt worden sei.

Prof. Dr. Sabine Hess vom Institut für Kulturanthropologie/Europäische Ethnologie der Georg-August-Universität Göttingen zeigte auf, dass gendersensible Aufnahmestrukturen in Deutschland und Europa seit fast 30 Jahren auf der Tagesordnung stünden und in internationalen wie nationalen Rechtsakten festgehalten seien. Die Umsetzung insbesondere in Deutschland sei hingegen nur schleppend erfolgt. So seien geschlechtsspezifische Fluchtgründe erst seit 2004 gesetzlich anerkannt worden. Gleichwohl seien derzeit nur ein Prozent der positiven Beschlüsse des BAMF aufgrund geschlechtsspezifischer Gewalt ergangen.
Mit dem „langen Sommer der Migration“ 2015 hätten die Themen Frauen und Gender in Bezug auf Flucht zunehmend Eingang in die gesellschaftlichen Diskussionen gefunden. Aus feministischer und antirassistischer Sicht sei die Debatte jedoch als ambivalent zu bewerten. Denn die Fragestellungen seien häufig für restriktive Maßnahmen instrumentalisiert worden. So seien in den politischen und gesellschaftlichen Debatten eigene „westliche“ Werte als progressiv imaginiert und gegen die Wertesysteme der als patriarchalisch verstandenen Gesellschaften ins Feld geführt worden, um damit die weitere Aufnahme von Geflüchteten abzuwehren.
Die europäische Abschottungspolitik hätte zur Folge, so Sabine Hess, dass insbesondere Frauen und Kinder aufgrund der Gefahren und der gestiegenen Kosten von einer Flucht nach Europa abgehalten würden. Im Kern seien die Abschottungsmaßnahmen der Europäischen Union daher Ausdruck einer frauenfeindlichen Politik. Dies zeige sich konkret entlang der Fluchtrouten: Mit der Öffnung der Grenzen entlang der Balkanroute und der Möglichkeit des offenen Transits zwischen Ende 2015 und Anfang März 2016 sei die Zahl der Frauen und Kinder auf der Fluchtroute stark angestiegen. Zugleich seien Frauen und Kinder verschiedenen Gefahren ausgesetzt gewesen: dem Verhalten von Schleppern und anderen Flüchtlingen, den miserablen Bedingungen auf der Fluchtroute (mangelnde Hygiene, schlechte bis fehlende Unterbringung, keine Privatsphäre oder Rückzugsmöglichkeiten) sowie dem Lagersystem in Europa. Seit der Schließung der Balkanroute im März 2016 säßen an der Grenze nun vor allem Frauen und Kinder fest, während Männer viel eher die Flucht wagten (gerade auch in der Hoffnung, dann die Familie auf legalem und sicherem Wege nachholen zu können). Die Restriktionen seien daher aus frauenpolitischer Sicht als zynisch zu bezeichnen – insbesondere dann, wenn die Abschottungspolitik mit dem Schutz von Frauen begründet würde.

Susann Thiel vom Paritätischen Gesamtverband (Berlin) und Tatjana Leinweber von der Frauenhauskoordinierung e.V. (Berlin) skizzierten in ihrem gemeinsamen Beitrag die Probleme, die das Asyl- und Aufenthaltsrecht in Fragen des Gewaltschutzes berge. In den Asylanhörungen drohe eine Retraumatisierung, die Wohnsitzbeschränkung sorge in vielen Fällen für eine mangelnde Perspektive; die Einschränkung des Familiennachzugs sei integrationshemmend und bedeute eine große Belastung für die Betroffenen; das Konzept der „sicheren Herkunftsstaaten“ sei fragwürdig und stigmatisierend. Problematisch seien zudem Massenunterkünfte und die fehlende Kenntnis der eigenen Rechte aufgrund von Sprachbarrieren.
Gute Ansätze zum Gewaltschutz seien die Forderungen von Selbstorganisationen (etwa Women in Exile), die Gewaltschutzkonzepte einzelner Länder und Kommunen sowie die Bundesinitiative „Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften“, die das Bundesfamilienministerium und UNICEF koordinierten und die fortlaufend überarbeitet würden. Darüber hinaus habe der World Future Council eine Sammlung guter Praxisbeispiele zum Gewaltschutz veröffentlicht.
In Deutschland fehle es indes an einer gesetzlichen Verankerung der Mindeststandards, um diesen einen verbindlichen Charakter zu geben. Erforderlich sei daher die Umsetzung folgender Elemente:
(1) ein verbindlicher Gewaltschutz in allen Formen von Unterkünften
(2) ein Bewusstsein in Politik und Gesellschaft für die Notwendigkeit der Maßnahmen
(3) eine Vernetzung der beteiligten Akteur:innen
(4) ein Aufbau auf den bereits vorhandenen Konzepten

Elizabeth Ngari von Women in Exile & Friends sprach sich aus grundsätzlichen Erwägungen gegen Gemeinschaftsunterkünfte aus. Diese seien, wiewohl sehr unterschiedlich ausgestaltet, geprägt von struktureller Gewalt, etwa durch Drohungen und Einschüchterungen von Seiten der Mitarbeiter:innen der Einrichtung und der Security. So sei Women in Exile beispielsweise im Rahmen der Bustour im Juli/August 2016 beim Besuch der Einrichtung Siekhöhe in Göttingen von der Security der Zutritt verweigert und die Polizei gerufen worden. Die häufig angespannte Situation in den Lagern führe überdies zu Gewalt gegenüber Frauen und begünstige Diskriminierungen und Rassismus der Bewohner:innen untereinander. Women in Exile & Friends könne daher keine Formen der Unterbringung akzeptieren, die den Geflüchteten aufgezwungen worden seien.
Die Einrichtung eines Beschwerdemanagements sei schwierig, weil es auf Seiten der Geflüchteten eines großes Vertrauens bedürfe, um persönliche oder strukturelle Probleme ansprechen zu können. Entscheidend sei daher, dass es eine Beratung durch Organisationen gebe, die sich mit den jeweiligen Problemlagen auskennen würden. Zu bemängeln sei außerdem, dass Geflüchtete nur einen zweitklassigen Schutz erhielten und geflüchtete Frauen in den öffentlichen Debatten häufig nicht auftauchten. Geflüchtete Frauen müssten mit all ihren Rechten in der Gesellschaft anerkannt werden.

Anschließend wurden mehrere Statements von geflüchteten Frauen verlesen, die in Göttinger Gemeinschaftsunterkünften gelebt haben oder noch leben. Einen eigenen Beitrag oder das Abspielen von Audio-Aufnahmen hatten die geflüchteten Frauen aus Sorge vor etwaigen Unannehmlichkeiten ablehnen müssen. Deutlich wurde in den sehr bedrückenden Berichten (eine ausführlichere Version eines der Statements ist hier abgelegt, ein weiteres, das nicht verwendet wurde, ist hier zu finden) aber dennoch, wie sehr die Frauen der Situation in den Unterkünften ausgeliefert sind und wie sehr die dortigen strukturellen Mängel ihren Lebensalltag prägen. Themen waren unter anderem die mangelnde Privatsphäre, die fehlende Hygiene, die beengten Verhältnisse und auch das übergriffige Verhalten von Mitarbeiter:innen der Einrichtung und der eingesetzten Security.

Katrin Hille berichtete über die Arbeit des Frauen-Notrufs Göttingen, der das Thema Gewaltschutz und Gewalt gegen Frauen seit langer Zeit bearbeitet. Es sei immer wieder festzustellen, dass bis zur Implementierung von Konzepten und Standards sehr viel Zeit vergehe. In der Arbeit des Frauen-Notrufs zeige sich, dass in allen Fällen ein individuelles Vorgehen entscheidend sei: Was für eine Frau Ressource und Schutz bedeute, sei für eine andere Gefährdung und Bedrohung. Wichtig sei daher, dass Frauen selbst entscheiden können, welche Hilfe(n) sie in Anspruch nehmen wollen. Dem Aufbau von Netzwerken und der Informationsvermittlung komme dabei eine entscheidende Bedeutung zu wichtig. Denn gerade bei neu in Göttingen eingetroffenen Frauen fehle das Wissen um Anlaufstellen und Handlungsmöglichkeiten. Hier gelte es anzusetzen.
Diskutiert wurden anschließend verschiedene Fälle, in denen der Landkreis Göttingen bei geflüchteten Frauen die Kostenübernahme für einen Aufenthalt im Frauenhaus verweigert und stattdessen die Unterbringung in einer anderen Gemeinschaftsunterkunft vorgesehen habe. Vertreterinnen des Frauenhauses Göttingen konnten hier auf entsprechende Fälle und strukturelle Probleme hinweisen. Die Diskutant:innen waren sich darin einig, dass ein solches Vorgehen, mit dem Kostenerwägungen mehr Bedeutung zugemessen wird als einem adäquaten Schutz der betroffenen Frauen, nicht akzeptabel sei.

Conny Hiller und Naoual Ghafari von der Bonveno gGmbH, einem Zusammenschluss verschiedener Wohlfahrtsverbände, stellten die Umsetzung der Mindeststandards von Bundesfamilienministerium und UNICEF in der IWF-Unterkunft am Nonnenstieg vor. Hier liege ein eindeutiges Gewaltschutzkonzept vor, das auf die Einrichtung abgestimmt sei, schrittweise umgesetzt werde und eine Vorbildfunktion weit über Göttingen hinaus habe. Man könne sich hier insbesondere psychischen Problemen einzelner Geflüchteter widmen und in der weitläufigen Anlage zahlreiche Angebote etablieren.
Kontrovers diskutiert wurde hiernach die Frage, ob eine erste Betreuung von Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften in einigen Fällen sinnvoll sein kann oder ob nicht grundsätzlich und von Beginn an eine dezentrale Unterbringung in eigenem Wohnraum mit aufsuchender Beratung, die am Bedarf ausgerichtet ist, vorzuziehen sei.

Die Moderation dieses ersten Teils hatte Vivien Hellwig vom Flüchtlingsrat Niedersachsen inne.

In der Abschlussdiskussion, die von Natascha Wellmann-Riza vom Migrationszentrum Göttingen moderiert wurde, mahnte Claire Deery, die Vorsitzende des Flüchtlingsrats Niedersachsen, alle Akteur:innen, den eigenen Blickwinkel zu ändern und ein Empowerment von Geflüchteten zu ermöglichen. Sabine Hess betonte die strukturelle Gewalt der Gemeinschaftsunterkünfte, deren Rahmenbedingungen einem selbstbestimmten Leben entgegenstünden. Die Debatte dürfe daher nicht auf sexualisierte Gewalt verengt werden. Denn es gehe nicht um Mindeststandards, sondern um Standards und darum, für alle Menschen den Zugang zu Rechten zu gewährleisten. Elizabeth Ngari verknüpfte diese Aspekte, indem sie betonte, dass Flüchtlinge ihre Rechte kennen müssten, um auf dieser Basis eigenständige Entscheidungen treffen zu können. Zu beobachten sei allerdings immer wieder eine Diskriminierung, die daraus resultiere, dass die bestehenden Gesetze nicht auf alle Menschen gleichermaßen angewendet würden.
Intensiv diskutiert wurde abschließend die Frage, ob nicht der Fokus auf Mindeststandards und Gewaltschutzkonzepte kontraproduktiv sein könne, weil diese dazu dienten, den Fortbestand von Gemeinschaftsunterkünften zu legitimieren. So warnte Sabine Hess davor, Gemeinschaftsunterkünften Legitimitätszuwächse zu ermöglichen. Zugleich wurde deutlich, dass, solange Gemeinschaftsunterkünfte bestehen, verbindliche Standards und Konzepte auch dazu dienen können, die Lebensbedingungen der dort untergebrachten Geflüchteten zu verbessern.

Fazit und Ausblick

Die Veranstaltung wurde von allen Beteiligten dafür gelobt, den Blick für die strukturellen Mängel europäischer und deutscher Flüchtlingspolitik sowie für die spezifischen Problemlagen geflüchteter Frauen noch einmal geschärft zu haben. Die gravierenden strukturellen Mängel von Gemeinschaftsunterkünften und die Notwendigkeit, flächendeckend verbindliche Maßnahmen zum Gewaltschutz festzuschreiben, wurden deutlich herausgearbeitet und am konkreten Fall Göttingen veranschaulicht. Auch der Flüchtlingsrat Niedersachsen bewertet die fortschreitende Vernetzung der verschiedenen Akteur:innen und den konstruktiven Austausch über Wege zur Verbesserung der Bedingungen zur Aufnahme, Betreuung und Unterbringung geflüchteter Frauen als sehr positiv. Zugleich wurde aber deutlich, dass es noch einer intensiven Arbeit bedarf, um die strukturellen Mängel deutscher und europäischer Asyl- und Aufnahmepolitik gerade auch in Hinblick auf geflüchtete Frauen zu beseitigen und substantielle Verbesserung bei der Aufnahme und Unterbringung durchzusetzen. In jeder Gemeinschaftsunterkunft Konzepte zum Gewaltschutz zu entwickeln und entsprechende Maßnahmen konsequent umzusetzen, sind hierbei wichtige Zwischenschritte.

Das vollständige Programm der Veranstaltung findet sich hier.
Dieser Text ist als PDF hier abgelegt.

Weiterführende Links

Bundesfamilienministerium/UNICEF, Mindeststandards zum Schutz von geflüchteten Menschen in Flüchtlingsunterkünften 2017 (Juni 2017) [überarbeitete und ergänzte Fassung]
Bundesfamilienministerium/UNICEF, Mindeststandards zum Schutz von Kindern, Jugendlichen und Frauen in Flüchtlingsunterkünften 2016 (Juli 2016)
Stadt Oldenburg, Gewaltschutzkonzept für Flüchtlingsunterkünfte in der Stadt Oldenburg (August 2016)
Der Paritätische Gesamtverband, Empfehlungen an ein Gewaltschutzkonzept zum Schutz von Frauen und Kindern vor geschlechtsspezifischer Gewalt in Gemeinschaftsunterkünften (Juli 2015)

Flüchtlingsrat Niedersachsen, Informationen, Ansprechpersonen und Projekte für geflüchtete Frauen in Niedersachsen

Women In Exile (Potsdam), Selbstorganisation von geflüchteten Frauen
International Women’s Space (Berlin), Selbstorganisation von geflüchteten Frauen

 

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