Am Mittwoch, den 12. April 2017, hat das Kabinett den Gesetzesentwurf zum Kinder- und Jugendhilfestärkungsgesetz (KJSG) beschlossen. Dieser umfasst die Umsetzung des Beschlusses des Koalitionsausschusses vom 29. März 2017 und behandelt Änderungen im SGB VIII. Es ist zu befürchten, dass es mit der Neuregelung der Kostenerstattung der Länder an die Kommunen zu einem Zwei-Klassen-System in der Jugendhilfe und einer Absenkung der Standards kommen könnte.
In einer umfangreichen Stellungnahme hat der BumF e.V. hierzu kritisch Position bezogen.: http://www.b-umf.de/images/Stellungnahme_Koalitionsbeschluss-KJSG_18.04.2017.pdf
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