Deutschland sperrt ein

Unbeachtet von der Öffentlichkeit plant die Bundesregierung die radikale Entrechtung Asylsuchender

Von Carolin Wiedemann in: analyse und kritik

Noch vor der Sommerpause soll das neue Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht verabschiedet werden. Dessen Entwurf wurde zwar Ende Februar in verschiedenen Zeitungen erwähnt, die große Empörung blieb jedoch aus. Dabei würde das Gesetz das Asylrecht in Deutschland so radikal einschränken wie keine andere Verschärfung zuvor.

Während die geplante Auslesung der Handys von Asylsuchenden und die Ausweitung der Abschiebehaft bereits in ein paar Artikeln skandalisiert wurden, blieb ein Punkt bislang völlig unbeleuchtet: Der Entwurf sieht vor, die Bundesländer dazu zu ermächtigen, Asylsuchende »ohne Bleibeperspektive« in Erstaufnahmeeinrichtungen festzuhalten, statt sie, wie bislang üblich, nach spätestens sechs Monaten in eine Gemeinschaftsunterkunft zu verlegen oder ihnen die Möglichkeit der freien Wohnungssuche zu geben. Dadurch soll laut Gesetzesbegründung »insbesondere vermieden werden, dass eine anstehende Aufenthaltsbeendigung durch einen nach dem Ende der Wohnverpflichtung erforderlichen Wohnortwechsel des Ausländers unnötig erschwert wird«. Heißt: Die Menschen sollen in der Erstaufnahme bleiben, weil sie von dort aus leichter abgeschoben werden können.

Weiter hier: http://www.akweb.de/ak_s/ak625/22.htm

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