Seit einigen Jahren gibt es in den Flüchtlingslagern der Zentralen Aufnahme- und Ausländerbehörde (ZAAB) in Oldenburg und dessen Außenlager in Bramsche-Hesepe Proteste und Widerstand gegen das Leben dort. Gemessen an der Resonanz in der ßffentlichkeit und den Medien, ist der Protest sehr erfolgreich. Auch der Stadtrat Oldenburg hat in einer Resolution die Untersuchung der Situation in der ZAAB Oldenburg gefordert. Innenminister Schünemann sowie der Behördenleiter der ZAAB, Christian Lüttgau und der Leiter des Lagers Bramsche-Hesepe, Conrad Bramm, geraten immer wieder in Rechtfertigungszwang.
Die Proteste werden von etlichen BewohnerInnen der Lager und von UnterstützerInnen vor Ort getragen. Auch Organisationen wie das Komitee für Grundrechte und Demokratie und der Niedersächsische Flüchtlingsrat unterstützen die Proteste. Ebenso kritisieren Wohlfahrtsverbände die dauerhafte Unterbringung von Flüchtlingen in den landeseigenen Lagern.
Die Leitung der Lager in Oldenburg und Bramsche versuchen auf verschiedene Weise, die Proteste abzuwürgen. So sind beteiligte Flüchtlinge, die als vermeintliche „Rädelsführer“ ausgemacht wurden, in andere Lager verlegt worden. Außerdem sind einige UnterstützerInnen mit einem Hausverbot für das Gelände der Lager belegt worden.
Für das Gelände des Lagers in Bramsche-Hesepe wurde einer Unterstützerin bereits im August 2004 auf unbestimmte Zeit ein Hausverbot ausgesprochen und Anzeige wegen Hausfriedensbruch erstattet. Während das Verfahren wegen Hausfriedensbruch sofort eingestellt worden war, hat der Leiter der ZAAB Oldenburg Christian Lüttgau, der Unterstützerin in einem Gespräch mitgeteilt, dass das Hausverbot wegen „politischer Agitation“ bestehe und so lange aufrecht erhalten würde, wie sie politisch aktiv sei.
Für das Gelände der ZAAB Oldenburg-Blankenburg erhielt eine Flüchtlingssozialarbeiterin der Beratungsstelle IBIS ein Hausverbot, das von Lüttgau in einem Schreiben an IBIS damit begründet wurde, dass sie an Demonstrationen und „weiteren gegen die ZAAB Oldenburg gerichteten Aktivitäten“ teilgenommen hätte. Abgesehen davon, dass die Flüchtlingssozialarbeiterin an keiner dieser Demonstrationen teilgenommen hat und auch nicht näher bezeichnet wurde, um welche „weiteren Aktivitäten“ es sich gehandelt haben könnte, ist es empörend, dass die Teilnahme an einer genehmigten Demonstration von Lüttgau als Anlass für Sanktionen genommen wird.
Offensichtlich sehen sich Lagerleitung und Innenministerium durch die Proteste unter Druck und versuchen nun, KritikerInnen, die ihre demokratischen Rechte wahrnehmen, mundtot zu machen und v.a. den Kontakt zwischen Flüchtlingen und UnterstützerInnen sowie Solidaritätsbekundungen mit den protestierenden Lager-BewohnerInnen zu sabotieren.
Die Flüchtlingssozialarbeiterin hat inzwischen Klage gegen das Hausverbot eingereicht.
gez. Sigmar Walbrecht
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