PRO ASYL: Mehr Haft, weniger Rechtsschutz, mehr Ausgrenzung

Pressemitteilung von PRO ASYL
Heute im Bundeskabinett: Das große Antiausländerpaket alias „Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union“

Getarnt als Gesetzentwurf zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union geht heute ein ganzes Paket mit ausländerrechtlichen Verschärfungen ins Bundeskabinett. PRO ASYL kritisiert den Inhalt dieses Antiausländerpakets als repressiv und vom Geist der Abschottung geprägt. Das Resultat ist absehbar: Mehr Haft, weniger Rechtsschutz, mehr Ausgrenzung.

Wenn dieser Entwurf Gesetz wird, werden Tausende zusätzlicher Haftplätze entstehen. Denn Asylsuchende, die in einen anderen EU-Staat überstellt werden sollen, weil dieser zuständig ist, werden keine Chance mehr haben, gegen diese Abschiebung Rechtsmittel im Eilverfahren einzulegen. Sie werden in der Regel in Zurückweisungshaft genommen.

Eine Regelung aus Absurdistan ist die Rücknahme der bisherigen Einbürgerungserleichterungen für junge Erwachsene. Bislang können unter 23-Jährige sich einbürgern lassen “ auch ohne ihren Lebensunterhalt selbst sichern zu können. Das ist sinnvoll, damit Studenten und Auszubildende ein Studium oder Ausbildung nicht abbrechen und arbeiten müssen, um sich einbürgern zu lassen. Die geplante ßnderung ist integrationsfeindlich, weil sie die sinnvolle Wahrnehmung einer Bildungschance zum möglichen Nachteil macht. Ein Schildbürgerstreich “ müsste doch bei zuletzt stark gesunkenen Einbürgerungszahlen das Interesse an der Einbürgerung qualifizierter Jugendlicher groß sein.

Seinen angeblichen Zweck, nämlich die Umsetzung von EU-Richtlinien, löst das Gesetz nur unzureichend ein. Obwohl eine EU-Richtlinie zu den Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge vorsieht, dass Personen in schwierigen Lebenssituationen besondere Rechte zustehen, wird dies im Gesetzentwurf nicht umgesetzt. Der Entwurf gewährleistet nicht, dass Minderjährige ggf. Zugang zu psychologischer Betreuung und notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen haben müssen. Er regelt nicht den Anspruch der Opfer von Folter und Gewalt auf die erforderliche Behandlung.

Der verbesserte Schutz, den die sog. EU-Qualifikationsrichtlinie für Flüchtlinge aus Kriegs- und Krisengebieten, insbesondere Bürgerkriegsflüchtlinge vorsieht, wird manipulativ und unzureichend in nationales Recht umgesetzt. Ohne Schutz sollen die Betroffenen in Deutschland auch künftig bleiben, wenn die Gefahren der Bevölkerung im Herkunftsland allgemein drohen.

PRO ASYL fordert die Abgeordneten des Bundestages auf, im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens darauf hinzuwirken, dass ein Gesetz herauskommt, das rechtsstaatlichen Ansprüchen genügt.

gez. Bernd Mesovic
Referent

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