Hamza Maiga darf in Deutschland bleiben

hamzamaigaDer Fall des Schneverdinger Flüchtlings Hamza Maiga, der trotz nachweislich gelungener Integration nach Italien abgeschoben werden sollte (siehe Bericht Abschiebung trotz Ausbildungsstelle?), hat ein glückliches Ende gefunden: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) teilte dem Flüchtlingsrat mit Schreiben vom 07. September 2016 mit, dass Deutschland aufgrund der besonderen Umstände dieses Einzelfalls die Zuständigkeit an sich ziehen und vom so genannten „Selbsteintrittsrecht“ Gebrauch machen werde. Das bedeutet, dass das Asylverfahren in Deutschland durchgeführt wird. Die für nächste Woche geplante Abschiebung ist damit gestoppt. Der 18-Jährige kann seine Ausbildung bei der Schneverdinger Sanitärfirma Dorow antreten.

Hamza Maiga sollte ursprünglich gemäß der Dublin-III-Verordnung nach Italien zurückgebracht werden – in das Land, in dem er nach seiner Flucht aus Mali im vergangenen Jahr erstmals registriert wurde. Der damals minderjährige Flüchtling war nach Deutschland weitergereist und hat seit seiner Ankunft in Schneverdingen einen nach Darstellung aller Beteiligten vorbildlichen Weg beschritten. Er lernte schnell Deutsch, zeigte auch eine Begabung in anderen Fächern wie Mathematik und fand einen Ausbildungsplatz als Anlagenbauer. Unmittelbar vor Antritt der Stelle bekam er den Abschiebungsbescheid.
Wir danken dem Unternehmer Volker Dorow, dem Innenministerium, der Handwerkskammer, der katholischen Kirche, Monika Franke vom Kreisvorstand der Grünen und der Grünen-Bundestagsabgeordneten Brigitte Pothmer.

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