Nach Inkrafttreten IntG: Aktualisierte Übersichten und Tabellen

von Claudius Vogt, GGUA

Am 6. August ist ein frecherweise als „Integrationsgesetz“ bezeichnetes Gesetzespaket in Kraft getreten, das vor allem massive Verschärfungen und Drangsalierungen enthält. So häufen sich bereits jetzt – zwei Wochen nach Inkrafttreten – die Anfragen bezüglich der Wohnsitzauflage, die nun für anerkannte Flüchtlinge rückwirkend für das Bundesland des Zuweisungsorts automatisch gilt mit den entsprechenden Schwierigkeiten, Sozialleistungen an einem anderen Ort zu beziehen. Menschen sind in gutem Glauben in andere Bundesländer umgezogen und sollen nun gezwungen werden, ihre Wohnung zu verlassen und in ein anderes Bundesland zurückzuziehen. Was das mit Integration zu tun haben soll, dürfte niemand nachvollziehen können.

Daneben sind jedoch auch einige Verbesserungen in Kraft getreten:

  • Somalia gilt seit 1. August neben Syrien, Iran, Irak und Eritrea als Land mit „guter Bleibeperspektive“ – wichtig für Zulassung zum    Integrationskurs, Ausbildungsförderung, Sprachförderung usw. während des Asylverfahrens
  • Auf eine Duldung für die Ausbildung besteht nun ein Rechtsanspruch – der jedoch durch unbestimmte Rechtsbegriffe und Einschränkungen in § 60a Abs. 1 Satz 4ff AufenthG in vielen Fällen schon wieder kaputt gemacht oder von den Ausländerbehörden schlicht ignoriert wird. Aber es gibt auch positive Berichte, nach denen sogar junge Leute aus den so genannten sicheren Herkunftsstaaten schon eine Ausbildung begonnen haben und die Duldung für die Ausbildungszeit zugesichert wurde.
  • Die Vorrangprüfung ist in den meisten Arbeitsagentur-Bezirken ausgesetzt. Es gibt sie nun nur noch in ganz Mecklenburg-Vorpommern und einigen Kommunen in Bayern und NRW.

Hier finden Sie eine Zusammenstellung aktualisierter Arbeitshilfen und tabellarischer Übersichten zu den Zugängen und Leistungsansprüchen für Geduldete und Gestattete:

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