Familientrennung auf Staatskosten?

Pressemitteilung des Flüchtlingsrat Niedersachsen vom 22.03.2007

Familie zweier deutscher Kinder soll ausreisen
Kinder verlieren mit einer Abschiebung der Eltern auch ihre Existenzgrundlage

Heidi Hleis wird sich wohl nicht auf ihren 18. Geburtstag freuen: An diesem Tag, dem 23.07.2007, endet das Aufenthaltsrecht ihres Vaters Mohamad Hleis (43), ihrer Stiefmutter Mariam Hleis (32) und ihrer drei jüngeren Geschwister Inas (13), Amin (8) und Amina (3). Sie sollen nach dem Willen der zuständigem Ausländerbehörde Hannover danach das Land verlassen und notfalls abgeschoben werden. Lediglich der ältere Bruder Marcel (19) soll in Deutschland bleiben dürfen. Der Familienvater lebt insgesamt 12 Jahre in Deutschland. Die Familie spricht hervorragend deutsch, lebt vom Einkommen des Familienvaters und ist auch ansonsten in die deutschen Lebensverhältnisse bestens integriert. Weil die Familie sich jedoch zwischenzeitlich lange im Ausland aufgehalten hat, soll die Aufenthaltserlaubnis nur noch so lange erteilt werden, bis die beiden deutschen Kinder volljährig sind.
Hier liegt eine Paradebeispiel dafür vor, wie bürokratische Paragraphenreiterei zum Unglück einer Familie wird, für das der Steuerzahler auch noch aufkommen soll.

Zur Vorgeschichte:

Herr Hleis ist gebürtiger Libanese und erhält nach der Scheidung von seiner deutschen Ehefrau das Sorgerecht für die beiden Kinder Heidi und Marcel. 1994 heiratet Herr Hleis eine Libanesin. Aus dieser Ehe gehen drei weitere Kinder hervor. Die Familie lebt mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. 1995 reist Frau Hleis mit den Kindern in den Libanon, Herr Hleis folgt ein Jahr später. Dort leben sie fast zehn Jahre lang. 2003 siedelt die Familie nach Schweden um, wo der jüngste Sohn geboren wird. Auf Wunsch von Heidi und Marcel ziehen die Hleis im Mai 2004 ohne Visum nach Deutschland in der Absicht, hier nun dauerhaft ihren Wohnsitz zu nehmen. Ein Visum hätte zwar erteilt werden müssen, aber die schwedischen Behörden hatten die Pässe einbehalten.

Doch das fehlende Visum zur Einreise hat für die Familie gravierende Folgen: Die Ausländerbehörde weigert sich, der Familie eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Nur solange die beiden deutschen Kinder minderjährig sind, darf die Familie in Deutschland bleiben. Wenn Heidi volljährig wird, endet auch die Aufenthaltserlaubnis der Eltern und der drei kleineren Kinder, sie müssen danach mit einer Abschiebung rechnen.

Herr Hleis ist erwerbstätig und sorgt selbständig für den Familienunterhalt. Seine Abschiebung hätte zur Folge, dass Heidi und Marcel ohne die intakten familiären Bindungen und ohne finanzielle Unterstützung in Deutschland zurückbleiben würden und noch vor ihrem angestrebten Abitur zu Hartz IV- Empfängern werden würden. Die beiden Jugendlichen besuchen die IGS Linden und werden voraussichtlich 2009 bzw. 2010 die Schule mit Abitur absolvieren. Ob sie eine dauerhafte Trennung von ihrer Familie allerdings schadlos verkraften, darf bezweifelt werden.

Wir fordern die Stadt Hannover auf, der Familie Hleis auch über den 23.7.2007 eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen und auf die beabsichtigte Familientrennung auf Staatskosten zu verzichten.

Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

Schreibe einen Kommentar

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!