Wachsende Probleme für Flüchtlingskinder: Aktueller UNICEF-Lagebericht zur Situation der Flüchtlingskinder in Deutschland

Der folgende zusammenfassende Text ist von UNICEF erstellt und unter https://www.unicef.de/presse/2016/unicef-bericht-fluechtlingskinder-deutschland/115146 aufzurufen:

 

Geflüchtete Kinder und Jugendliche in Deutschland leben über immer längere Zeiträume in einem nicht kindgerechten Umfeld. Ihre Rechte auf Schutz, Teilhabe, gesundheitliche Versorgung und Bildung werden oft monatelang nur eingeschränkt oder gar nicht gewahrt. Gleichzeitig wächst auch innerhalb der Gruppe der Flüchtlingskinder die Ungleichbehandlung – je nach Herkunftsland und angenommener Bleibeperspektive.

Das stellt UNICEF Deutschland in einem am 21.6.2016 veröffentlichten „Lagebericht zur Situation der Flüchtlingskinder in Deutschland“ fest. UNICEF fordert, das Wohl der Kinder zum Maßstab aller sie betreffenden Entscheidungen zu machen.

„Alle Kinder haben die gleichen Rechte – ganz egal woher sie kommen, welcher Gemeinschaft sie angehören und welchen Aufenthaltsstatus sie haben. Flüchtlingskinder haben oft Angst und brutale Gewalt erfahren. Sie brauchen besonderen Schutz und besondere Fürsorge“, sagt Christian Schneider, Geschäftsführer von UNICEF Deutschland.

Schon 2014 hatte UNICEF die starke Benachteiligung von Flüchtlingskindern und Defizite bei der Umsetzung ihrer Rechte in Deutschland festgestellt. Diese Defizite haben sich mit der so genannten „Flüchtlingskrise“ nochmals verschärft. Die großen Anstrengungen von Bund, Ländern und Gemeinden und der enorme Einsatz der Zivilgesellschaft sorgen zwar dafür, dass eine Notversorgung sichergestellt ist. Auch ist die Situation je nach Bundesland, Kommune oder Einrichtung verschieden. Trotzdem geben viele Entwicklungen der vergangenen Monate aus Sicht von UNICEF Anlass zur Sorge.

Unterbringung: Die Zeitspanne, die Kinder und Jugendliche mit ihren Familien in Not- und Erstaufnahmeeinrichtungen verbringen müssen, hat sich deutlich verlängert: von ursprünglich maximal drei auf sechs Monate oder mehr. Dort sind die sanitären Bedingungen und die gesundheitliche Versorgung einschließlich psychosozialer Hilfe oftmals unzureichend. Privatsphäre und Rückzugsräume gibt es kaum. Es fehlen vielerorts Schutzkonzepte und Maßnahmen zur Vorbeugung von Gewalt gegen Frauen und Kinder, ebenso wie strukturierte Spiel- und Lernangebote.

Integration und Bildung: Mit der langen Verweildauer in Not- und Erstaufnahmeeinrichtungen verzögert sich meist auch die Integration der Kinder in Schulen und Kindergärten. Besonderen Anlass zur Sorge mit Blick auf Kinder geben die neu geschaffenen „Sondereinrichtungen“ für Menschen mit „schlechter Bleibeperspektive“. Erste Erfahrungen mit den bisher in Betrieb genommenen Einrichtungen zeigen, dass die Kinder weder zur Schule gehen noch andere strukturierte Bildungsangebote erhalten – trotz eines Aufenthalts von häufig sechs Monaten oder länger.

Feststellung der Schutzbedürftigkeit: Besonders schutzbedürftige Personen wie Kinder und Jugendliche, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen oder schwangere Frauen unter Geflüchteten werden nicht systematisch identifiziert. Ob und in welcher Form sie durch geeignete Maßnahmen geschützt und unterstützt werden, hängt oft vom Engagement Einzelner ab und unterliegt somit dem Zufall.

Kindeswohl im Asylverfahren: Schon bisher wurde das Kindeswohl in Asylverfahren nicht ausreichend berücksichtigt – so ist zum Beispiel die Anhörung von Minderjährigen über ihre eigenen Fluchtgründe lediglich optional. Die Feststellung von kinderspezifischen Gründen wie Flucht vor Zwangsrekrutierung, Kinderarbeit und Frühehen wird hierdurch erschwert. Dieser Umstand gilt umso mehr für die neu geschaffenen Asyl-Schnellverfahren. Dort scheint  eine gründliche Prüfung des Kindeswohls allein aus Zeitgründen schwer möglich.

UNICEF Deutschland fordert:

  • Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, muss gemäß der UN-Kinderrechtskonvention das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt werden.
  • Flüchtlingskinder müssen so untergebracht sein, dass sie adäquat geschützt und gefördert werden. Um dies überall zu gewährleisten, ist eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich. Die Entscheidung darüber wurde gerade erneut vertagt.
  • Die Bundesregierung und die Bundesländer müssen besonders schutzbedürftige Flüchtlinge systematisch identifizieren und gezielt unterstützen – dazu gehören grundsätzlich Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.
  • Auch Flüchtlingskinder haben wie alle anderen Kinder ein Recht auf Bildung, ab dem ersten Tag ihrer Ankunft. Sie brauchen so schnell wie möglich Zugang zu Schulen und zum Beispiel zu ergänzenden Sprachkursen.
  • Hinter die Erfolge der vergangenen Jahre bei der Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen darf Deutschland nicht durch eine Standardabsenkung oder -aufweichung zurückfallen.
  • Die Bundesregierung muss die Datenlage zu Flüchtlingskindern verbessern. Länder und Kommunen müssen einen Überblick über die Art der Unterbringung der Kinder schaffen. Das deutsche System erfasst all diese Daten über Kinder bislang nicht oder nur unzureichend.

Gemeinsame Initiative mit dem Familienministerium

Um Frauen und Kinder in Flüchtlingsunterkünften besser zu schützen und zu unterstützen, haben UNICEF und das Bundesfamilienministerium eine gemeinsame Initiative ins Leben gerufen. Sie wird in enger Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden und weiteren Partnern umgesetzt. Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig besucht heute (21.6.) eine vom DRK betriebene Flüchtlingsunterkunft in Berlin, die eine Piloteinrichtung der Initiative ist.

Der Lagebericht entstand unter Verwendung von Recherchen des Bundesfachverband Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e.V.

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