Wege in Arbeit und Ausbildung für Flüchtlinge in Niedersachsen

Die von der Staatskanzlei erstellte Broschüre „Wege in Arbeit und Ausbildung für geflüchtete Menschen in Niedersachsen“ gibt einen guten Überblick über den Stand der Diskussion und die Voraussetzungen für eine gelungene Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen.  Sie kann hier heruntergeladen werden.

In der Boschüre wird die Ausgangslage auf dem Arbeitsmarkt, auf die die Flüchtlinge hier treffen, dargestellt sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen erläutert, unter denen sie eine Ausbildung oder Beschäftigung aufnehmen können. Weiterhin werden Förderinstrumente vorgestellt, mit denen Flüchtlinge über die Arbeitsagenturen und Jobcenter unterstützt werden können. Schließlich werden Handlungsfelder ausgemacht, die u.a. auf der Integrationskonferenz diskutiert wurden und deren Bearbeitung als sinnvoll betrachtet werden, um die Integration in den Arbeitsmarkt für Flüchtlinge erfolgreich zu gestalten.

Vieles deckt sich mit den Vorschlägen, die auch AZF3 entworfen hat (siehe hier). Auch wird auf Defizite bei der Ausbildungsförderung für Geduldete und Flüchtlinge im Asylverfahren hingewiesen und die Tatsache, dass das geplante Integrationsgesetz immer noch verlangt, dass diese Instrumente zumeist erst nach 15 Monaten Voraufenthalt angewendet werden können. Es wird jedoch überhaupt nicht darauf eingegangen und kritisiert, dass das Integrationsgesetz eine weitere Vertiefung der Spaltung der Asylsuchenden in diejenigen mit guter Bleibeperspektive und andere mit weniger guten Bleibeperspektiven bewirken wird. Denn Verbesserungen bei der Ausbildungsförderung für Menschen im Asylverfahren wird es nur für diejenigen geben, „bei denen ein rechtmäßiger und dauerhafter Aufenthalt zu erwarten ist“. Alle anderen werden weiterhin ausgeschlossen bleiben. Vor dem Hintergrund, dass derzeit die bereinigte Schutzquote für Asylantragsteller:innen bei über 70% liegt, also auch zahlreiche Menschen aus anderen Ländern dauerhaft in Deutschland leben werden und zudem eine kleine Anfrage im Bundestag zu Tage brachte, dass ca. 545.000 Menschen in Deutschland leben, deren Asylantrag abgelehnt wurde, von denen inzwischen aber rund 83 % eine Aufenthaltserlaubnis oder gar Niederlassungserlaubnis besitzen, wird klar, dass diese Ausgrenzung lediglich dazu führen wird, dass etliche Flüchtlinge weiterhin Benachteiligung auf dem Weg in Ausbildung oder Arbeit zu erdulden haben.

Bitte schreiben Sie an dieser Stelle nur allgemeine Kommentare.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...

Schreibe einen Kommentar

Jetzt spenden und unsere Arbeit unterstützen!