Zuständigkeiten Erstaufnahmeeinrichtungen + BAMF-Außenstellen bundesweit

Aufgrund steigender Asylantragszahlen wurde die Anzahl der Außenstellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bundesweit zuletzt aufgestockt bzw. angepasst. Außenstellen des BAMF sind in der Regel örtlich bei einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes angesiedelt. Nicht alle Herkunftsländer werden in jeder Außenstelle bearbeitet. Hier haben sich zuletzt Veränderungen ergeben. Abhängig von der Kompetenz der Anhörer:innen sowie den Kapazitäten für Dolmetschertätigkeiten sind die Zuständigkeiten aufgeteilt.

In dieser Woche haben wir über das niedersächsische Innenministerium die aktuellen Zuständigkeiten erhalten. Diese können nachfolgend eingesehen werden; aus der Gesamtübersicht können die niedersächsischen Standorte entnommen werden (Stand: 11./18.02.2016):

EASY-Liste

EASY-Liste als excel-Übersicht

 

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