Kommentar zu den Beschlüssen des VG Göttingen vom 8.12.2015 (1 B 318/15 und 1 B 319/15)
Seit ihrer Einreise in Deutschland aus dem Kosovo Ende der 90er Jahre bzw. im Jahre 2000, wurden die beiden Elternpaare der Familien Krasniqu/Krasnici nur geduldet. So erging es auch ihren Kindern, die bis auf eins alle in Deutschland geboren sind. Mit Beschluss vom 8.12.2015 lehnte das Verwaltungsgericht Göttingen eine Aussetzung der Abschiebung für beide Familien ab.
Hierzu hat der Flüchtlingsrat die nachfolgende juristische Stellungnahme verfasst:
Kommentar Beschlüsse VG Göttingen II
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