Generalanwalt: Wohnsitzauflage für subsidiär Schutzberechtigte mit Anerkennungsrichtlinie kaum vereinbar

Im Rahmen eines Verfahrens vor dem EuGH hat der Generalanwalt (GA) Pedro Cruz Villalón am 6. Oktober 2015 seine Schlussanträge vorgestellt. Darin sieht er die Wohnsitzauflage als eine Beschränkung der Bewegungsfreiheit an, die nur mit schwerwiegenden migrations- oder integrationspolitischen Gründen unter Beachtung der Gleichbehandlungsvorgaben des Unionsrechts gerechtfertigt werden könne. Diese sieht der Generalanwalt augenscheinlich nicht als gegeben an.
Wohnsitzauflage für international Schutzberechtigte – Schlussanträge des Generalanwalts in den EuGH-Rechtssachen C-443/14 und C-444/14

http://www.bundestag.de/blob/398728/02a11720a5f74ed32cbc2ef0451142c4/wohnsitzauflage-fuer-subsidiaer-schutzberechtigte-data.pdf

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