Flüchtlingskinder und -jugendliche an niedersächsischen Schulen

Nach Aussagen des Kultusministeriums sind seit Mitte März rund 17.100 Kinder an Niedersachsens Schulen gekommen, die kaum oder gar kein Deutsch sprechen, knapp die Hälfte davon an Grundschulen. Die meisten von ihnen seien vermutlich Flüchtlinge, sagte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) am Mittwochabend vor Journalisten in Hannover (siehe Homepage MK).

Diese Zahl bestätigt unsere Vermutung, dass ein erheblicher Anteil der Flüchtlingskinder, deren Zahl im Herbst auf rund 30.000 geschätzt wurde, bislang nicht an niedersächsischen Schulen ankommt. Zwischen Mitte September und Mitte November kamen gerade einmal 1750 Kinder. Nur zum Teil lässt sich die Diskrepanz damit erklären, dass viele Familien noch in Erstaufnahmeeinrichtungen und Notunterkünften untergebracht sind, wie Ministerin Heiligenstadt vermutet. Zu befürchten ist, dass etliche Flüchtlingskinder verspätet bei den Schulen angemeldet und nicht angemessen beschult und gefördert werden. Allein die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge betrug Mitte November fast 3.500. Immer wieder hören wir aus Unterkünften, dass die Jugendlichen „sowieso nicht angemessen beschult werden“, wie es immer wieder heißt. Eine sofortige Beschulung (nicht nur) der unbegleiteten Minderjährigen scheint alles andere als selbstverständlich zu sein. Es ist insofern wichtig, immer wieder darauf hinzuweisen, dass für alle Flüchtlingskinder, die aus der Erstaufnahme verteilt wurden, die Schulpflicht gilt. Nur für Kinder aus Familien, die sich noch in einer Erstaufnahmeeinrichtung oder einer sog. Notunterkunft befinden, gilt die Schulpflicht noch nicht. Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben in Notunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen nichts zu suchen, sie sind vom örtlichen Jugendamt in Obhut zu nehmen und unterliegen der Schulpflicht ebenfalls. Alle schulpflichtigen Kinder, die die deutsche Sprache nicht beherrschen, haben Anspruch auf eine Sprachförderung im Rahmen von Sprachlernklassen oder im Rahmen unterrichtsbegleitender Fördermaßnahmen, siehe hierzu den einschlägigen Erlass des MK.

Für das Jahr 2016 rechnet das Land mit rund 20 000 Flüchtlingen im schulpflichtigen Alter. Für ihre Integration sollen weitere 85,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Unter anderem soll die Unterstützung für Sprachförderung in den Kitas verdoppelt werden – von 6 auf 12 Millionen Euro. Zum zweiten Schulhalbjahr 2015/2016 sucht das Land 400 zusätzliche Lehrer für den Sprachunterricht an Schulen. Zudem gibt es zeitlich befristete Verträge, für die sich bislang 1400 Bewerber gemeldet hätten – darunter Studenten, Quereinsteiger und auch 350 pensionierte Pädagogen.

Um traumatisierten Kindern ein „Ankommen in Ruhe“ zu ermöglichen, werden weitere 267 Sozialpädagogen eingestellt. In sechs Modellkommunen sollen Kinder über Apps auf Smartphones und Tablets Deutsch lernen. Dafür stellt das Land für Schulen in Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Lüneburg und Verden insgesamt 200 Tablets zur Verfügung. Welche Schulen an dem Pilotprojekt teilnehmen, ist noch unklar.

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