Registrierung von Geflüchteten in Niedersachsen

Verschiedenen Arten der Registrierung von Flüchtlingen
(Quelle v.a.: Antwort der Landesregierung auf eine dringl. Anfrage der FDP)

  1. Sobald ein Flüchtling bei einer Unterkunft [Gemeint ist hier: Erstaufnahmeeinrichtung bzw. Notunterkunft] ankommt, wird sein Name und Herkunftsland erfragt und ihm ein provisorischer Hausausweises ausgehändigt. Mit diesem Hausausweis ist ihm ein Schlafplatz zugewiesen und er kann am Essen teilnehmen.
  2. Anschließend erfolgt die Registrierung durch die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen in den Systemen EASY und NIAS. Im Verteilverfahren EASY (Erstverteilung von Asylbegehrenden) werden nur das Geschlecht, Nationalität und Familienverbünde erfasst, um auf dieser Basis automatisiert eine bundesweite Verteilung entsprechend dem Königssteiner Schlüssel vorzunehmen. Dabei wird von EASY eine Fallnummer generiert, die zwingend für die anschließende Registrierung in NIAS (Niedersächsische Ausländersoftware) erforderlich ist. Für die Registrierung in NIAS werden alle weiteren notwendigen personenbezogenen Daten wie Name, Herkunftsland, Geschlecht, Familienstand, Geburtsdatum, Geburtsort, Religion und Sprache erhoben.
    Zusätzlich wird ein Foto gefertigt. Anschließend erhält der Flüchtling die BÜMA (Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender) und den offiziellen Hausausweis.
    Damit ist die Aufnahme in Niedersachsen und damit auch die Aufgabe des Landes Niedersachsen, was die Registrierung angeht, abgeschlossen.
  3. Um den Asylantrag beim BAMF zu stellen, ist es aber zwingend erforderlich, eine weitere  Registrierung und ED-Behandlung im MARIS-System des Bundes vorzunehmen. Problematisch in der aktuellen Lage ist, dass zwischen dem Bundessystem MARIS und dem Landessystem NIAS keinerlei Schnittstelle besteht. Ziel sollte sein, die Registrierung in NIAS und die Registrierung in MARIS, wie in der Vergangenheit auch, gleichzeitig oder an  aufeinanderfolgenden Tagen durchzuführen. Diese zeitliche Nähe ist durch den starken Anstieg der Zugangszahlen nicht mehr gegeben.
    Derzeit werden beispielsweise in Niedersachsen durch das BAMF maximal 1.000 Asylanträge pro Woche entgegengenommen (also Registrierung und ED-Behandlung im Maris-System des Bundes). Dem stehen Tageszugänge von über 1.000 Personen in Niedersachsen gegenüber. Also erhöht sich alleine in Niedersachsen der Rückstand des BAMF um rund 6.000 Personen pro Woche! Ein Flüchtling, der heute in Niedersachsen in NIAS registriert wird, bekommt frühestens im Mai 2016 einen Termin beim BAMF, um seinen Asylantrag stellen zu können.  Mittlerweile verzichtet das BAMF auf die konkrete Terminierung.

Anfang September gab es in Niedersachsen 1.294 Registrierungen in der Woche, in der ersten Novemberwoche lag die Zahl bereits bei 4.243. Mittlerweile ist die Zahl der registrierungen pro Tag wieder auf 800 – 1000 Personen zurückgegangen.

Quelle u.a.:

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