Ergebnis der Revisionsverhandlung im Fall Ahmet Siala

Presseerklärung PRO ASYL

Revisionsverhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht im Fall Ahmet Siala
Gericht regt Lösung im Vergleichswege an:
Nach 24 Jahren in Deutschland besteht ein nachvollziehbares Interesse, bleiben zu dürfen

Mit dem Fall des heute 30-jährigen Bürgerkriegsflüchtlings Ahmet Siala hat sich heute das BVerwG im Rahmen einer Revision auseinandergesetzt. Siala lebt seit 24 Jahren in Deutschland. Ein Bleiberecht wird ihm verweigert, zuletzt unter Hinweis auf eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen wegen Schlachtens ohne Hinzuziehung eines Veterinärs (Details hier).

Angesichts des langjährigen Aufenthaltes und der faktischen Integration Sialas legte die Präsidentin des Bundesverwaltungsgerichts Eckertz-Höfer den Parteien und damit insbesondere dem Landkreis Hildesheim nahe, dringend eine Regelung im Vergleichswege zu suchen: „Der Fall schreit geradezu nach einer Lösung im Wege des Vergleichs.“

Wer seit 24 Jahren im Bundesgebiet lebe und sein Herkunftsland gar nicht kenne, habe ein nachvollziehbares Interesse, im Lande zu bleiben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte werde eine Aufenthaltsbeendigung nach vierundzwanzigjährigem Aufenthalt sicher nicht zulassen.

Der Vertreter des Landkreises sah sich nicht in der Lage, während der Verhandlung ohne Rücksprache mit dem niedersächsischen Innenministerium eine entsprechende Erklärung abzugeben.

Der Fall wird voraussichtlich an das Oberverwaltungsgericht zurückverwiesen, da evtl. weitere Feststellungen zur beruflichen und sozialen Verwurzelung Sialas zu treffen sind.

gez. Bernd Mesovic

Nachtrag: Die Presseerklärung des Bundesverwaltungsgerichts findet sich hier.

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3 Gedanken zu „Ergebnis der Revisionsverhandlung im Fall Ahmet Siala“

  1. wie lange wird sich das Verfahren denn dann voraussichtlich hinziehn und wir können wir denn der Familie nun weiterhelfen? Ist es eigentlich nicht möglich, Frau Salame und Kinder mit einer Einladung, d.h. einer Bürgschaft für Unterkunft und Lebensunterhalt(die, zumindest in NRW, die Kosten für Krankheit und Notfälle für den Bürgen nicht einschließt) für 3 Monate „einzuladen“, damit sich die Familie endlich einmal wiedersehen kann und Herr Siala und die beiden älteren Töchter das jüngste Familienmitglied kennenlernen können?

    Hanne Geyer

    Antworten
  2. Hallo Frau Geyer,

    das Verfahren könnte sich noch 10 Jahre hinziehen, daher ist eine politische Entscheidung wichtig. Eine Bürgschaftserklärung und Einladung für Gazale ist bereits auf dem Weg, ein Visum – nach der Befristung der Wiedereinreisesperre – frühestens ab dem 10.2.2009 möglich. Ob allerdings das Visum erteilt wird, erscheint derzeit nicht sicher. Wichtig wäre, dass die Ausländerbehörde und das nds. Innenminitserium die Erteilung eines Visums befürworten. beide Behörden halten sich bislang bedeckt…

    gez. Kai Weber

    Antworten
  3. Ein ganz besonders unmenschlicher Beweis von Sesselpfurzerei-von der Realität keine Ahnung,aber Paragraphen reiten.

    Macht doch endlich eine Lösung für dieses Höllendrama dieser zerrissenen Familie-Können wir alle als Deutsche uns sowas leisten.?
    Wer bezahlt denn diese Lakaien?
    Da muß doch endlich einer von höherer Stelle einschreiten!
    Bitte im Namen der Humanität!
    eine Familienzusammenführung

    Leichtle

    Antworten

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