Auch andere Kommunen verstoßen gegen Schutznormen für Flüchtlingskinder
Seit Monaten werden Flüchtlingskinder und -jugendliche, darunter zwei 13-jährige, in der Stadt Celle nicht den Vorschriften des Kinder- und Jugendhilferechts entsprechend in Obhut genommen und unterstützt. Stattdessen verbleiben sie in der Notaufnahmeeinrichtung ohne eine jugendhilferechtliche Unterstützung. Das Versagen der Stadtverwaltung, eine der Rechtslage entsprechende Inobhutnahme zu gewährleisten, hat seine Ursache nicht in mangelnder Information: „Wir wissen, dass wir eine Reihe von sogenannten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Scheuen und einige auch in Wietzenbruch haben“, erklärt das örtliche Jugendamt in einem Schreiben an eine Unterstützerin und bekennt freimütig: „Diese Situation in Scheuen entspricht nicht den rechtlich vorgesehenen Erfordernissen einer sog. Inobhutnahme.“
Gestern hat der Flüchtlingsrat die Fachaufsicht im Sozialministerium eingeschaltet und um Abhilfe gebeten. Die Rechtslage ist eindeutig und klar: Das Jugendamt der Stadt hat die unbegleiteten Minderjährigen, die vor dem 1.11.2015 nach Celle gekommen sind, in Obhut zu nehmen. Nur Jugendliche, die nach dem 1.11.2015 gekommen sind, werden im Rahmen der Quotenverteilung entsprechend der neuen Rechtslage berücksichtigt. Auch diese Jugendlichen müssen für einen Zeitraum von höchstens 14 Tagen vorläufig in Obhut genommen werden, bis geklärt wird, welche Kommune für die Aufnahme zuständig ist.
Für alle 80 unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die in Celle leben, bleibt es bei der Zuständigkeit der Stadt Celle. Der Jugendhilfebedarf der Kinder ist individuell festzustellen und eine Beschulung der Kinder zu gewährleisten. Wenn die Stadt nicht über genügend Jugendhilfeeinrichtungen oder Pflegefamilien zur Unterbringung der Kinder hat, muss sie sich darum kümmern, dass Jugendhilfeeinrichtungen in anderen Kommunen gefunden werden, und die Kosten der Unterbringung tragen. Das sollte nicht „in zwei bis drei Wochen“ passieren, wie die Presseerklärung der Stadt Celle in Reaktion auf eine Presseerklärung der Linken jetzt verspricht, sondern sofort.
Nicht nur in Celle werden Kinderschutzrechte derzeit nicht eingehalten. Mehrfach schon erhielten wir den Hinweis, dass Flüchtlingskinder nicht eingeschult würden, weil die Schule angeblich ohnehin nicht darauf eingestellt sei. Das Land Niedersachsen garantiert allen Flüchtlings- und Migrantenkindern einen Anspruch auf eine Deutschförderung – in Sprachlernklassen oder im Rahmen unterrichtsbegleitender Beschulung. Die Schulen sind gefordert, sich auf die Situation einzustellen und angemessene Konzepte zu entwickeln. Auch Flüchtlingskinder sind schulpflichtig und haben einen Anspruch auf Bildung!
Kai Weber
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