Das Landesjugendamt, das seit der Änderung der Verteilungsregelung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zum 1.11.2015 als Landesverteilstelle fungiert, hat einige interessante Infos auf seiner Seite veröffentlicht:
Seit 01.11.15 ist das Bundesgesetz in Kraft, das die UMF nach Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt, siehe hier
Niedersachsen muss seit dem 01.11.15 9,32104 % aller neu einreisenden UMF aufnehmen. Niedersachsen kalkuliert nun vorerst mit jährlich 3.000 UMF.
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