Neue Regeln für die Aufnahme unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge (umF)

Das Landesjugendamt, das seit der Änderung der Verteilungsregelung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zum 1.11.2015 als Landesverteilstelle fungiert, hat einige interessante Infos auf seiner Seite veröffentlicht:

Infos des Landesjugendamts

Seit 01.11.15 ist das Bundesgesetz in Kraft, das die UMF nach Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt, siehe hier

Niedersachsen muss seit dem 01.11.15 9,32104 % aller neu einreisenden UMF aufnehmen. Niedersachsen kalkuliert nun vorerst mit jährlich 3.000 UMF.

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