Familiennachzug: Info der deutschen Botschaft in Amman für Angehörige von Flüchtlingen mit Schutzstatus

Flüchtlinge mit Schutzstatus haben einen Anspruch auf Familienzusammenführung. Allerdings muss der Antrag frühzeitig nach der Flüchtlingsanerkennung (das heißt in der Regel: Innerhalb von drei Monaten) gestellt werden, damit eine Familienzusammenführung unter Absehen von den allgemeinen Bewilligungsvoraussetzungen (Nachweis Wohnraum, Einkommen, Deutschkenntnisse etc.) bewilligt wird.

Ein Termin bei der Botschaft ist jedoch insbesondere für Flüchtlinge aus Syrien schwer zu bekommen. Zur Fristwahrung sollte daher ein Antrag auf Familienzusammenführung an die Ausländerbehörde sowie an die deutsche Botschaft gesandt werden. Hierzu hat die deutsche botschaft in Amman die nachfolgende Information verschickt:

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Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Amman / Jordanien
visa@amma.auswaertiges-amt.de

Betreff: Allgemeine Informationen zu Fristwahrunggschreiben

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Interesse einer zügigen Bearbeitung und Bestätigung von Fristwahrungsschreiben bitten wir um Beachtung folgender Hinweise:

Der fristwahrende Antrag kann per Fax an 00962-6-5901-235 oder per e-mail als pdf-Datei an info@amman.diplo.de gesendet werden. Schreiben Sie bitte nicht zusätzlich an andere E-Mail-Adressen der Botschaft (auch nicht im cc) oder übersenden die Unterlagen zusätzlich per Fax , da dies die Beantwortung weiter verzögert. Bitte beachten Sie, dass auf dem formlosen Antrag die Familienmitglieder mit Namen und Geburtsdatum aufgeführt werden und der Antrag persönlich unterschrieben sein sollte. Der formlose Antrag ersetzt nicht die persönliche Antragstellung, sondern dient nur der Fristwahrung gemäß § 29 Abs. 2 AufenthG

Den Bescheid der Zuerkennung als Flüchtling bitten wir ebenfalls in Kopie beizufügen. Falls Sie als Bevollmächtigter beantragen, wird die entsprechende Vollmacht mit Unterschrift des Antragstellers und des Namens in Druckbuchstaben benötigt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass aufgrund des derzeitigen Arbeitsaufkommens mit einer längeren Bearbeitungszeit zur Beantwortung gerechnet werden muss.

Im Weiteren noch der Hinweis, dass die Botschaft Amman Anträge von Antragstellern mit Wohnsitz in Jordanien, als auch Visaanträge syrischer Staatsangehöriger sowie irakischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Zentral- und Süd-Irak entgegennimmt. Entsprechende Nachweise sind vorzulegen. Antragsteller aus den autonomen Regionen Kurdistans (Suleyman, Erbil und Dohuk) müssen den Antrag bei der Botschaft in Ankara (www.ankara.diplo.de) stellen.

Die Botschaft behält sich vor, in Zweifelsfällen auf die Vorlage eines entsprechenden Wohnsitznachweises zu bestehen. Anträge von Antragstellern, die ihren Wohnsitz nicht im Zuständigkeitsbereich der Botschaft haben, werden auch bei Vorhandensein einer Terminbuchung nicht angenommen.

Mit freundlichen Grüßen

Visastelle Rechts- und Konsularabteilung
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Amman/Jordanien
Benghazi St. 25
P.O.Box 183
11118 Amman
e-mail: info@amman.diplo.de
Webseite: www.amman.diplo.de
Tel.: (00962-6) 5901 170 (RK-101)
Fax: (00962-6) 5901 235

 

 

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1 Gedanke zu „Familiennachzug: Info der deutschen Botschaft in Amman für Angehörige von Flüchtlingen mit Schutzstatus“

  1. Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich benötige einen Termin bei der Deutschen Botschaft in Amman für eine Familienzusammenführung. Können Sie mir eine Auskunft geben, wie ich einen Termin erhalten kann?
    Hierbei handelt es sich um folgende Personen:
    • Name, Vorname: Dahdal Salim
    • Name, Vorname : dahdal Marwan
    • Anschrift: Große Straße 72-74, 14913 Jütrbog

    Mit freundlichen Grüßen

    Antworten

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