Am 1.1.2009 tritt das „Arbeitsmigrationsteuerungsgesetz“ in Kraft. Geändert werden AufenthG, BAföG, SGB III, BeschV, BeschVerfV, ArGV u.a. Die Neuregelungen erleichtern den Zugang zu Ausbildung und Bleiberecht für Geduldete und für Hochschulabsolventen.
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