Künftig soll auch in der Abflughalle des Flughafens Langenhagen demonstriert werden dürfen. Nach einer Klage des Flüchtlingsrats nach einer Demonstration im Oktober 2012 entschied das Verwaltungsgericht, dass die Stadt Langenhagen die Demonstranten zu Unrecht von dem Abflugterminal ferngehalten hatte.
Der Flüchtlingsrat hatte zu einer Demonstration gegen die Ausweitung der Inhaftierung von Asylsuchenden und Flüchtlingen und grundsätzlich gegen die Abschiebehaft aufgerufen. Stattfinden sollte diese auf dem Abfluggelände des Flughafens, die Demonstranten musste jedoch auf die Ankunftsebene ausweichen. Der Flüchtlingsrat klagte gegen diese Entscheidung – mit Erfolg.
Demonstrationen im Abflugterminal steht demnach nichts mehr im Weg, auch wenn Megafone und Trillerpfeifen nach Gerichtsbeschluss untersagt wurden.
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