Der Flüchtlingsrat bittet um Ihre Spende

Liebe Freundinnen und Freunde, sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, dass es uns im vergangenen Jahr gemeinsam mit UnterstützerInnen aus der Flüchtlingshilfe gelungen ist, Flüchtlingen ein Bleiberecht zu verschaffen und die Zugangschancen für Flüchtlinge zu Bildung und Arbeit erheblich zu verbessern. Dennoch gibt es keinen Anlass, in der politischen und sozialen Arbeit mit Flüchtlingen nachzulassen.

Das lässt sich vor allem in drei Arbeitsbereichen verdeutlichen:

1. Flüchtlingsaufnahme I
Die Innenminister haben sich mühselig dazu durchgerungen, 2.500 besonders schutzbedürftige Flüchtlinge aus dem Irak aufzunehmen. Angesichts der Flüchtlingsnot auf der Welt ist die Zahl zwar lächerlich gering, aber immerhin wird die Tür zur Festung Europa für bedrohte Flüchtlinge aus dem Irak einen Spalt breit geöffnet. Jetzt muss es darum gehen, dass diese Flüchtlinge eine menschenwürdige Aufnahme finden: Gemeinsam mit Ihnen wollen wir Städte und Gemeinden dazu bringen, sich zu einer Aufnahme von Flüchtlingen bereit zu finden. Die Flüchtlinge müssen das Recht haben, zu arbeiten, sie müssen Freizügigkeit genießen und in die Integrationsangebote vor Ort eingebunden werden.

2. Flüchtlingsaufnahme II
Die Aufnahme irakischer Flüchtlinge darf aber nicht dazu führen, dass wir die bereits in Niedersachsen lebenden Flüchtlinge vergessen. Dies gilt vor allem für die teilweise schon seit Jahren in Lagern untergebrachten Menschen. Auch sie haben – genau wie jeder Mensch in unserem Staat “ ein Recht auf ein menschenwürdiges Leben. Das heißt zunächst einmal eine unverzügliche Unterbringung in Städten und Gemeinden. Eine Unterbringung in Erstaufnahmeeinrichtungen für einen Zeitraum von 3 “ 6 Wochen “ begleitet durch integrative Maßnahmen (Sprachkurse, Informationsvermittlung, Assessments, usw.) muss ausreichen, die notwendigen Verfahrensschritte einzuleiten und umzusetzen. Wir müssen uns mit Nachdruck dafür einsetzen, dass die Flüchtlingsaufnahme in Städten und Gemeinden auch für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge gilt.

3. Flüchtlingsaufnahme III
Die bereits jahrelang in Niedersachsen lebenden geduldeten Flüchtlinge haben in der Regel nur dann Chancen auf ein Bleiberecht, wenn sie Arbeit finden. Dabei müssen wir sie unterstützen. Viele Flüchtlinge werden dennoch mit unglaublichen Begründungen vom Bleiberecht ausgeschlossen, schikaniert und gedemütigt. Die Betroffenen brauchen gute Anwälte, gute Beratung und eine solidarische Unterstützung in der ßffentlichkeit. Die Altfallregelung ist auszuweiten, mit Sozialklauseln zu versehen. Allen geduldeten Flüchtlingen muss ein “ zumindest temporäres Aufenthaltsrecht “ gewährt werden. Wir hoffen darauf, auch zukünftig auf die Unterstützung der vergangenen Jahre setzen zu können, wenn die Menschenwürde von Flüchtlingen verletzt wird. Bitte helfen Sie/Ihr mit Ihrem/Eurem Engagement und Ihrer/Eurer Spende, dass der Flüchtlingsrat Niedersachsen seine Arbeit mit aller Entschiedenheit und Stärke führen kann; denn eines ist sicher: Niedersachsen hat eine bessere, eine humane Flüchtlingspolitik verdient! Wir wünschen allen eine ruhige und besinnliche Advents- und Weihnachtszeit und alles Gute für das Neue Jahr!

Herzliche Grüße,
Norbert Grehl-Schmitt Förderverein Nds. Flüchtlingsrat e.V. – f. d. Vorstand

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