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Ich finde Ihre Arbeit sehr gut, weil Sie sich der Themen annehmen, die auch vor Ort brennen. Wir haben hier in unserer Ortschaft seit Juni 2014 Eritreer (20 junge Männer im Alter von 18 bis 42). Es hat sich eine Bürgerinitiative gebildet, die sich um diese Personen kümmert. Dazu gehören Deutschunterricht, medizinische Begleitung, Sport, Kirchgang, kleine und größere gemeinsame Veranstaltungen zum Kennenlernen usw.
Es stellen sich aber immer wieder Fragen, welche gesetzlichen Vorgaben zu beachten sind. Deswegen wäre es gut, wenn ich Sie in solchen Fällen um Rat fragen dürfte.
Eine konkrete Frage ist z. Z.: Darf ein Flüchtling nach seiner Anerkennung eine Arbeit annehmen und den offiziellen Deutschunterricht besuchen? Der 42 jährige KIPROM hat die Anerkennung und einen Pass. Er ist zum Deutschkurs eingestuft worden, der im März 2015 beginnt. In einer Nachbargemeinde könnte er in einer Gaststätte arbeiten. Die Auskunft der Ausländerbehörde in Wolfenbüttel ist: „Wenn KIPROM arbeitet ist er integriert, dann bekommt er keinen Deutschunterricht.“
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie diese Frage beantworten könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Weber