Wie können Familienangehörige aus dem Krieg im Nahen Osten nach Deutschland kommen?
Termin: Dienstag, 02. Dezember, 19h Ort: Marktkirche Hannover, Hanns-Lilje-Platz Veranstalter: Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. in Kooperation mit der Marktkirche Hannover Zielgruppe: Anerkannte Flüchtlinge, Ehrenamtliche und InteressierteRechte haben und Recht bekommen – Perspektiven 2015
Termin: Mittwoch, 10. Dezember, 18.30h Ort: Kargah e.V., Bettfedernfabrik 1, Hannover Veranstalter: Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V. in Kooperation mit der Marktkirche Hannover Zielgruppe: Anerkannte Flüchtlinge, Ehrenamtliche und InteressierteHier finden Sie weitere Informationen zu den Redner:innen und zum Programm.
Derzeit sind immer mehr Menschen auf der Flucht vor den schwersten Menschenrechtskrisen seit Jahrzehnten. Die bereinigte Schutzquote stieg seit 2011 von 29% auf nunmehr 44,1% und unterstreicht das Ausmaß der Menschenrechtskrisen.
Anerkannte Flüchtlinge sind rechtlich mit deutschen Staatsbürger:innen gleichgestellt. Die meisten Flüchtlinge kommen derzeit aus Syrien. Sie sind oft von Kriegserfahrungen und schrecklichen Umständen auch auf der Flucht geprägt und traumatisiert und benötigen besondere Unterstützungsmaßnahmen und Hilfen. Dennoch herrscht oft Unwissenheit über die Partizipationsmöglichkeiten und sozialen Rechte.
So hat jeder anerkannter Flüchtling das Recht auf Familiennachzug seiner engsten Verwandten, also der minderjährigen Kinder oder Ehe-Partner:innen, ohne bestimmte Voraussetzungen erfüllen zu müssen. Darüber hinaus gibt es Programme, die es Flüchtlingen ermöglichen, auch weitere Verwandte wie Geschwister, Eltern oder Cousinen nach Deutschland zu holen.
Diese Veranstaltungen sollen insbesondere ein Schlaglicht auf die Möglichkeiten zum Familiennachzug von Flüchtlingen werfen, die hier in Deutschland in Sicherheit angekommen sind und auch ihre Angehörigen aus dem Krieg retten wollen, aber in vielen Fällen nicht können. Es soll aufgezeigt werden, welche Maßnahmen die Bundesregierung und auch die einzelnen Bundesländer ergriffen haben, um Menschen zu retten.
Rund acht Millionen Menschen sind in und um Syrien und Irak auf der Flucht. In Deutschland angekommen und aufgenommen wurden ca.10 000. Niedersachsen wird ab 2015 wieder die Aufnahme von Familienangehörigen ermöglichen. Auch wenn die Kranken- und Pflegekosten zukünftig vom Land übernommen werden, stellt die Abgabe einer Verpflichtungserklärung, die Voraussetzung ist, für viele Betroffene eine große Hürde dar. Besonders schwierig bleibt ein Familiennachzug für vulnerable Gruppen, da diese zumeist allein nicht in der Lage sind, Verpflichtungserklärungen zu übernehmen. Daher braucht es ein zivilgesellschaftliches Engagement, welches die Menschen unterstützt. Dabei wollen wir aus Erfahrungen lernen und konkrete Problematiken angehen.
Diese Veranstaltungen werden gefördert duch die Europäische Union, den Europäischen Flüchtlingsfond und das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.
Wenn Sie individuell Beratung und Unterstützung brauchen, wenden Sie sich bitte an ...