Hallo Freundinnen und Freunde,
einmal mehr wurden unsere Hoffnungen in Bezug auf eine vorzeitige Wiedereinreise der im Februar 2005 in die Türkei abgeschobenen Gazale Salame und ihrer beiden Kinder enttäuscht. Nachdem das OVG Lüneburg den positiven Entscheid des VG Hannover aufhob, welcher Gazale Salame die Wiedereinreise ermöglicht hätte (Bis zur endgültigen Entscheidung der Sache ihres Mannes Ahmed Siala), legte Rechtsanwältin Schäfer Verfassungsbeschwerde ein. Diese wurde ohne Angabe von Gründen vor kurzem abgewiesen. Nach unserer Auffassung ignoriert das Bundesverfassungsgericht mit dieser Entscheidung seine eigene Rechtssprechung. An dieser Stelle riecht es nach einer politischen Entscheidung.
Wir machen uns nun noch mehr Sorgen um Gazale und ihre Kinder. Wie schon mehrfach berichtet geht es der Frau sehr schlecht, ßrzte des TIHV (Türkische Menscherechtsorganisation) diagnostizierten unter anderem Symptome die Folteropfer aufweisen und Suizidgefahr. Die im Artikel verwendete Formulierung: Unterstützer der Familie äußerten sich bestürzt über die Entscheidung der Verfassungsrichter, ist fast schon euphemistisch.
Nun, wie schon im unten folgendem Artikel (junge Welt, 16.03.07) dargestellt, erwägen wir den Gang vor den Europäischen Gerichtshof. Zudem organisieren wir gerade ein Benefizkonzert zu Gunsten der betroffenen Familie.
Andreas Vasterling, für Menschen für Menschen
Solidarität und Bleiberecht Hildesheim
Tageszeitung junge Welt
16.03.2007 / Inland / Seite 4
Verfassungsbeschwerde abgewiesen
Fall einer aus Hildesheim abgeschobenen Kurdin könnte vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte landen
Reimar Paul Die Chancen, daß die vor mehr als zwei Jahren vom Kreis Hildesheim in die Türkei abgeschobene Kurdin Gazale Salame und ihre beiden jüngsten Kinder in absehbarer Zeit nach Deutschland zurückkehren können, sind weiter gesunken.
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe habe eine Beschwerde in ihrem Fall nicht zur Entscheidung angenommen, sagte Rechtsanwältin Silke Schäfer am Mittwoch in Göttingen. Der Beschluß sei nicht weiter begründet worden.
Mit der Beschwerde wollten Schäfer und Kollegen erreichen, daß Karlsruhe eine vorausgegangene Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes (OVG) rügt und eine Wiedereinreise Salames und ihrer Kinder ermöglicht. Im Kreis Hildesheim leben Salames Ehemann Ahmed Siala und zwei weitere Töchter des Paares. Unterstützer der Familie äußerten sich bestürzt über die Entscheidung der Verfassungsrichter.
Der Kreis Hildesheim hatte im Februar 2005 die damals schwangere Salame sowie ihre jüngste Tochter abgeschoben, während ihr Mann die beiden anderen Töchter in den Kindergarten brachte. Die vom Kreis ebenfalls verfügte Abschiebung Sialas war vom Verwaltungsgericht Hannover später für unrechtmäßig erklärt worden.
Das OVG hatte im Januar nach langem Rechtsstreit ein Recht auf Wiedereinreise für Gazale Salame verneint. Weil Siala und die beiden älteren Kinder keinen gesicherten Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik hätten, bestehe kein Recht auf Zusammenführung der Familie in Deutschland. Aus Sicht des OVG gilt für abgeschobene Ausländer zudem ein generelles Verbot der Wiedereinreise.
Die Familien Salame und Siala gehören zu den Mahalmi, einer den Kurden verwandten Volksgruppe, die in den ersten Jahrzehnten des vorigen Jahrhunderts von der Türkei in den Libanon auswanderte. Als dort der Bürgerkrieg ausbrach, flohen viele Mahalmi nach Deutschland. Gazale Salame und Ahmed Siala erhielten als „staatenlose Kurden“ zunächst ein Aufenthaltsrecht.
Später fand der Kreis Hildesheim heraus, daß Salames Eltern noch in der Türkei registriert waren. Die Behörde warf der Frau vor, bei ihrer Einreise als Siebenjährige falsche Angaben über ihre Herkunft gemacht und ihre türkische Staatsangehörigkeit verschleiert zu haben. Zahlreiche Persönlichkeiten, darunter auch die hannoversche Landesbischöfin Margot Käßmann, setzen sich für eine Rückkehr Salames nach Deutschland ein.
Der Kreis Hildesheim erklärte, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes sei „unanfechtbar“. Nach Einschätzung von Anwältin Schäfer sind die juristischen Möglichkeiten jedoch noch nicht ausgeschöpft: Sie will jetzt ein Eilverfahren beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anstrengen.
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