Abschiebungsopfer erhält Aufenthaltserlaubnis

Anup Rai wurde im Rahmen eines Abschiebungsversuchs inhaftiert und schikaniert
Flüchtlingsrat fordert Entschuldigung des Innenministers

Anup Rai erhält eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 Aufenthaltsgesetz: Dies teilte die Ausländerbehörde in Gifhorn dem Flüchtling mit Schreiben vom 20.10.2008 mit. Nach Auffassung der Behörde steht fest, dass der Flüchtling nicht in seine Heimat Bhutan zurückkehren und auch nicht in ein anderes Land – wie z.B. Nepal – ausreisen oder abgeschoben werden kann.
Im Frühjahr 2008 hatte die Behörde dies noch anders gesehen: Zunächst brachte sie Rai am 29.02.2008 rechtswidrig in Abschiebungshaft. Am 11. März 2008 startete der Abschiebungsversuch um die halbe Welt nach Nepal mit einem deutschen Passersatzpapier – die nepalesische Seite hatte zuvor Passersatzpapiere verweigert. Nach dreitägiger Inhaftierung unter unsäglichen Bedingungen in Katmandu wurde Rai von den nepalesischen Behörden mit dem Hinweis wieder nach Deutschland zurückgeschickt, er sei kein Nepalese. (siehe hier)

Anup Rai hätte schon nicht in Abschiebungshaft festgehalten werden dürfen: Diese ist nur zulässig, wenn „feststeht, dass die Abschiebung vorgenommen werden kann“ – eine Voraussetzung, die offenkundig nicht erfüllt war, da keine nepalesischen Passpapiere, wohl aber Unterlagen über die bhutanesische Herkunft vorlagen, u.a. seine Geburtsurkunde. Eine Rückkehr nach Bhutan war jedoch nicht mehr möglich: Die Regierung Bhutans verweigert nicht registrierten, illegal ausgereisten Minderheitenangehörigen die bhutanesische Staats-angehörigkeit. Aus diesem Grund verschwiegen die Behörden die vorgelegten Unterlagen und versuchten es mit einer Abschiebung nach Nepal.
Auf eine kleine Anfrage der SPD verteidigte Innenminister Schünemann das behördliche Vorgehen (s. hier und hier).
Er verschwieg in seiner Antwort jedoch den Inhalt der ausländerbehördlichen Akte, der die bhutanesischen Herkunft des Flüchtlings belegt. Auch den nepalesischen Behörden wurden die Unterlagen über die bhutanesische Herkunft bewusst vorenthalten. Rai wurde auf Betreiben der ZAAB einer rechtswidrigen, unverhältnismäßigen und inhumanen Tortur ausgesetzt, um ihn abzuschieben. Wir fordern den niedersächsischen Innenminister auf, sich bei Anup Rai zu entschuldigen und sicherzustellen, dass diese Praxis umgehend beendet wird.

gez. Kai Weber
Geschäftsführer

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