Bleiberechtsregelung: Infos für ArbeitgeberInnen

Liebe ListenleserInnen,

ein aktualisierter Flyer mit Hinweisen für potentielle ArbeitgeberInnen, unter welchen Umständen ein Mensch mit Duldung eine Aufenthaltserlaubnis und damit eine Arbeitserlaubnis erhalten kann, kann man hier als PDF lesen. Der Flyer soll ArbeitgeberInnen die Entscheidung erleichtern, einen langjährig geduldeten Asylsuchenden einzustellen.

Die Informationen in dem Flyer beziehen sich auf die Umsetzungspraxis des Bleiberechtsbeschlusses in Niedersachsen. So wird in Niedersachsen eine Aufenthaltserlaubnis und Arbeitserlaubnis erteilt, wenn ein Arbeitsangebot vorliegt, dass ausreichend Einkommen gewährleistet. Eine Arbeitsbedingungsprüfung kann aber durch die Arbeitsagenturen trotzdem stattfinden. Bei negativem Ausgang der Arbeitsbedingungsprüfung wird die Aufenthaltserlaubnis/Arbeitserlaubnis ggf. nicht verlängert, sie kann auch rückwirkend befristet werden. Das Niedersächsische Innenministerium hat der Regionaldirektion Niedersachsen/Bremen vorgeschlagen, eine globale Zustimmung zu geben. Ob die Regionaldirektion dies praktizieren wird, ist derzeit noch unklar.

Wir bitten darum, die Infos für ArbeitgeberInnen breit zu streuen und den Flyer ArbeitgeberInnen, bei denen sich langjährig geduldete Menschen bewerben, zukommen zu lassen.

Vielen Dank
Sigmar Walbrecht

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Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Equal-Gemeinschaftsinitiative SAGA, TP AtF
Tel.: 05121/10 26 87
Fax: 05121/31 60 9

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