Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) hat die von der großen Koalition angestrebte Regelung zum Bleiberecht für langjährig geduldete Ausländer am Montag erneut zurückgewiesen. „Es geht darum, erst dann ein Bleiberecht zu gewähren, wenn die Betroffenen einen Arbeitsplatz vorweisen können. Was die Berliner Koalition vorgelegt hat, ist genau das Gegenteil“, sagte Schünemann in Hannover. In seiner ablehnenden Haltung sei er sich einig mit den CDU- und FDP-Innenministern der Länder. Auch Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) meldete grundsätzliche Bedenken gegen die geplante Neuregelung des Bleiberechts an. Vor einer CDU-Präsidiumssitzung sagte Wulff am Montag in Berlin, die Pläne könnten dazu führen, dass kaum noch eine Person aus dieser Gruppe freiwillig ausreisen würde. Am Abend wollen sich Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU), Vizekanzler Franz Müntefering (SPD) und Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) treffen, um Meinungsunterschiede auszuräumen. Niedersachsen sei zu Veränderungen an dem von der Innenministerkonferenz im vorigen Jahr verabschiedeten Kompromiss zum Bleiberecht bereit, sagte Schünemann. Dieser sieht vor, dass langjährig geduldete Ausländer bis zum 30. September dieses Jahres einen Arbeitsvertrag nachweisen sollten. Diese Frist könne bis zum 30. September 2009 verlängert werden. „Drei Jahre sind zwar eine sehr lange Zeit, aber das wäre immer noch besser als der von der großen Koalition angestrebte Paradigmenwechsel.“ Die Reihenfolge: erst Aufenthaltserlaubnis, dann Arbeitsnachweis, sei falsch, betonte Schünemann. Er rechnete vor, dass Ausländer nach dem Berliner Modell bis zu sieben Jahre in Deutschland sein könnten, ohne tatsächlich Arbeit zu haben. Lebten sie von Sozialhilfe, könne sich ein „dreistelliger Millionenbetrag“ an Ausgaben für den Staat summieren. Inwiefern die Länder im Bundesrat ihr Veto einlegen könnten, sei aber noch unklar. Es sei noch strittig, welche Teile des Gesetzes zustimmungspflichtig seien. In Deutschland leben derzeit nach Schünemanns Angaben rund 220 000 langjährig geduldete Ausländer. Ungefähr ein Viertel habe nach Schätzungen eine „echte Chance“, gemäß dem Bleiberechtskompromiss der Innenministerkonferenz eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen.
Quelle: Hildesheimer Allgemeine
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