Bundesminister Wolfgang Schäuble und der syrische Amtskollege Bassam Abdel Madschid haben am Montag, den 14.07.2008, ein bilaterales Rücknahmeabkommen (syr_deu_abkommen_dt) abgeschlossen. Das Abkommen muss zwar noch von beiden Vertragsparteien offiziell ratifiziert werden und tritt erst 30 Tage nach der letzten, auf diplomatischem Weg erfolgten Notifikation in Kraft. Der Bundesinnenminister aber freut sich schon jetzt: Dadurch „wird es künftig möglich sein, nicht nur ausreisepflichtige syrische Staatsangehörige, sondern auch Drittstaatsangehörige und Staatenlose, wenn diese über einen Aufenthaltstitel oder ein Visum der syrischen Seite verfügen oder unmittelbar aus dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragspartei rechtswidrig eingereistsind, dorthin zurückzuführen“, hieß es in einer Erklärung. Das Abkommen sieht weitreichende Verpflichtungen nicht nur zur ßbernahme eigener Staatsbürger vor, sondern auch von Menschen ohne Staatsangehörigkeit bzw. aus Drittstaaten, die sich unmittelbar vor der Einreise in dem jeweils anderen Vertragsstaat aufgehalten haben. Nicht nur die fast 7.000 in Deutschland lebenden, oft langjährig geduldeten Flüchtlinge sind damit von Abschiebung bedroht, sondern auch Palästinenser/innen, Staatenlose oder sonstige Drittstaatler/innen, die aus Syrien nach Deutschland geflohen sind.
Auch wenn das Abkommen der Form nach eine zweiseitige Verpflichtung auf ßbernahme von „illegal aufhältigen Personen“ vorsieht, dürfte es in der Praxis nur dem Zweck dienen, unliebsame Flüchtlinge aus Deutschland nach Syrien abschieben zu können. Laut Protokoll zur Durchführung des Abkommens sind die syrischen Behörden bereits bereit zu einer Rückübernahme, wenn die syrische Staatsangehörigkeit „glaubhaft gemacht“ wird, beispielsweise durch (Kopie einer) Geburtsurkunde, Wehrpass, Führerschein oder sonstige Indizien (Zeugenaussagen, Eigenangaben des Betroffenen, Sprache).
Darüber hinaus sollen auch Staatenlose und Drittstaatler/innen nach Syrien abgeschoben werden können, wenn Belege für einen Aufenthalt in Syrien vor der Flucht nach Deutschland vorliegen und eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland nicht erteilt wurde. Konkret genannt werden als hinreichende Belege zum Nachweis des Aufenthalts: Reisedokument für palästinensische Flüchtlinge, Registerkarte der UNWRA-Behörde in Syrien, gültiger Aufenthaltstitel, Visum mit Einreisestempel, Aufenthaltstitel für staatenlose Personen, Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige, Fingerabdrücke sowie „ein beglaubigtes, vom Mukthar ausgestelltes Dokument, wonach die genannte Person in Syrien wohnhaft ist“.
In Sachen „Nachweis des Aufenthaltes in Syrien“ gehen manche Behörden in Deutschland bereits jetzt ungewöhnliche Wege: Mehrfach beauftragte der LK Goslar eine Privatperson damit, nach Syrien zu reisen, um dort Ermittlungen zur Feststellung der Staatsangehörigkeit und zur Beschaffung von Personalstandsurkunden durchzuführen. Mehrere Ausländerbehörden bedienen sich des Angebots der „Mawla Law Corporation“ (siehe hier), einzelfallbezogene Recherchen in Syrien durchzuführen. Der Landkreis Goslar zahlte an die Organisation mehrere Tausend Dollar, um konkrete Nachforschungen betreffend einzelne Familien in syrischen Dörfern durchzuführen, mit dem Mukhtar zu sprechen oder Fotos zu machen.
schämt sich denn niemand, deportation, hallo?`?
wo bleiben Menschenrechte?wie sollen dann kinder dort leben die wo hir aufgewachsen sind und die nicht mal syrien kenne ?
Es ist einfach nur unglaublich…was denkt sich eigentlich Herr Schäuble?
Man sollte ihn mal nach Syrien abschieben…ich glaube dann würde er es genau wissen, wie sich die Menschen fühlen, die fast schon hier ihr ganzes Leben verbracht haben.
Wie kann man sein ganzes Leben hier in Deutschland aufgeben, nur weil das irgendein Politiker das so möchte!!
Ich würde Herrn Schäuble gerne zu Rede stellen, wenn es möglich wäre!!
hallo,ich bin ein heizungsmeister und das trefft mich auch,aber welche zukunft soll ich haben als kurde,kein zukunft,kein leben und nur ärger im ganzen land Syrien,syrien ist ein land, der kwellt die menschen und bedrohte immer die armen menschen z.b.kurden,christen,auch kurdische islamen,auch syrien gehört zu terror gruppen und macht alles mit kopf und nicht so wie HAMAS direkt,also wir sind nicht dafür nach syrien zu fliehen,hier ist unser zuhause und unser Land und das ist Deutschland…….
Oh mein gott ich kann nie in syrien leben ich bin hier aufgewachsen mit meine Familie.
Wir haben die sprache zusammen gelernt und alles zusammen gemacht warum wollt ihr uns abschieben
Ich hab deutsche freunde die sehr nett sind und die für mich immer da sind wenn ich was brauch
leiber gehe ich mich umbringen als da zu leben =( da hat mann keine richtige zukunft keine regeln
die polizei dort ist sehr schlimm und wenn mann die wahrheit nicht sagt schlagen die uns
bis wir blut kotzen das ist kein Land das ist eine Hölle !!!!
Und ich wird in deutschland bleiben keiner zwingt mich zu dem tot zu gehen
an alle schöne grüße und an alle bitte hilft uns da bei nicht abgeschoben zu werden BITTE BITTE BITTE =(
Ich Liebe Deutschland
Ganz einfach!!
Wer über sechs Jahre in Deutschland lebt, ohne einen Pass zu haben, und möchte so weiter leben, ist er bestimmt in seiner Heimat bedroht!!! oder?
Bleibrecht für alle!
ich bin adnan 36jahre alt ich bin seit 3 monaten nach syrien abgeschoben wurde ich bin 9 jahre und einen monat in deutschland gelebt und ich bin jetzt fast psychische krank weil ich nicht mit das neue leben starten konnte bitte hilfen sie mir nach duetschland zuruk ich war straffrei keine scheisse gebaut ich war in kreis unna war fur mich herr spieker zustandig bitte helfe hinweise/ ich kann nicht alles erzielen was mit mir passiert wenn in syrien gelandet ware danke fur ihr verstandniss