Gemeinschaftsunterkunft Bramsche-Hesepe? Ein Unterbringungskonzept des Landes steht weiterhin aus

Neue Willkommenskultur in Hesepe“ ist ein Artikel in der heutigen Ausgabe der Neuen Osnabrücker Zeitung überschrieben. Bramsche soll nach den Vorstellungen des Landes zukünftig wie Friedland für die Erstaufnahme von Asylsuchenden zuständig sein. Zwar findet sich der deutliche Hinweis: „Zum angestrebten Paradigmenwechsel der Landesregierung gehört …, dass die Asylbewerber so schnell wie möglich dezentral in Kommunen untergebracht werden.“ Anschließend heißt es aber – scheinbar widersinnig – unter Verweis auf den Leiter der Einrichtung, Conrad Bramm, die Flüchtlinge sollten „in der Gemeinschaftsunterkunft auf das Leben in Deutschland vorbereitet werden“. Mit Bezug auf (einwöchige) Wegweiserkurse und eine  (nicht weiter erläuterte) Vermittlung von Sprachkenntnissen heißt es weiter: „Das braucht seine Zeit. Das Ministerium hält deshalb Ausnahmen von der angestrebten dreimonatigen Aufenthaltsdauer für angemessen, wenn sie für Fördermaßnahmen „im Sinne der Willkommenskultur“ genutzt werden.“

Die vom Leiter des Lagers Bramsche-Hesepe, Conrad Bramm, hier herbeigeführte Irritation über die Aufgabenzuweisung an die Einrichtung ist sicherlich beabsichtigt: Die Lagerleitung ist unzufrieden darüber, dass die Einrichtungen in Friedland, Bramsche und Braunschweig nicht mehr „multifunktional“ auch als „Gemeinschaftsunterkunft“ genutzt werden, sondern entsprechend ihrem gesetzlichen Zweck nur noch der Erstaufnahme dienen, die gesetzlich auf einen Zeitraum bis zu drei Monaten beschränkt ist. Dieser Zeitraum reicht vollkommen aus, um eine Verfahrensberatung durchzuführen, Erstinformationen und Orientierung zu bieten, eine Qualifikations- und Bedarfsanalyse durchzuführen und Vorbereitungen für einen geordneten Umzug der Flüchtlinge in die Kommunen zu treffen. Integration, neudeutsch übersetzt mit Partizipation und Teilhabe, muss vor Ort, in den Städten und Landkreisen, organisiert werden und nicht in der Erstaufnahmeeinrichtung.

Hierfür allerdings steht ein integriertes Konzept des Landes noch immer aus. Nach unseren Informationen ist beabsichtigt, den Kommunen für die Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden pro Kopf und Jahr 5.036 €  (2013) bzw. 5.932 € (2014) zu zahlen. Ob diese überfällige Erhöhung der Pauschale gebunden ist an den Nachweis von Anstrengungen der Kommunen für eine systematische Einbeziehung der Flüchtlinge in Qualifikations- und Partizipationsangebote, oder ob damit nur die aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts errreichte Anpassung der Sozialleistungen kompensiert wird, ist unklar. Sicher ist nur: Der angestrebte Paradigmenwechsel hat die Kommunen noch nicht erreicht.

Kai Weber

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