Entwurf ßnderungsgesetz Zuwanderungsgesetz

Der Entwurf für das ßnderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz wird derzeit in der Regierungskoalition verhandelt. Einen Regierungsbeschluss (Kabinettsbeschluss) für die im Parlament einzubringende Gesetzesvorlage gibt es noch nicht. Das parlamentarische Verfahren (Bundestag, Ausschüsse, Bundesrat) wird daran anschließend durchgeführt.

Der Entwurf mit Verhandlungsstand 08.02.06 liegt uns vor,…
siehe hier: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/2_AendG.html

  • Ehegattennachzug zu Ausländern und Deutschen nur noch bei vor der Einreise nachgewiesenen Deutschkenntnissen: §§ 28, 29, 30 AufenthG
  • Einmalige Stichtagsregelung für gesetzliches Bleiberecht, aber kein Bleiberecht für Alte, Kranke, Behinderte: §§ 104a, 104 b AufenthG
  • Ein Beitrag zur „Integration“: Einbürgerung junger MigrantInnen soll erheblich erschwert werden (§ 10 Abs. 1 StAG)
  • Deutsch Lernen notfalls in Handschellen: Möglichkeit der Zwangsvorführung zum Deutschkurs (§ 44 Abs. 3 AufenthG)
  • Verwaltungshaft für Ausländer: umfangreiche Ausweitung der Möglichkeiten zur Abschiebungshaft (§§ 15, 62 AufenthG)
  • Kein ALG II für neu zuwandernde Ausländer: Ausschluss des Anspruchs für die ersten 3 Monate des Aufenthaltes (Artikel 6 Abs. 8: ßnderung § 7 SGB II)
  • Fresspakete + 1,33 Euro/Tag langfristig: Ausweitung § 2 AsylbLG auf 48 Monate (Artikel 6 Abs. 2: ßnderung § 2 AsylbLG)
  • u.a.m.

Kritische Stimmen zum ßnderungsgesetzentwurf:

PRO ASYL / DGB Die Grünen im Bundestag

Verband Binationaler (Stand Januar 2006)

Vgl. Frankfurter Rundschau vom 26.02.07:
Verschärftes Ausländerrecht – „Integrationsfeinde“ sollen gehen
Einbürgerung – Die Hürden werden höher

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