Flüchtlingsräte fordern Bleiberecht und Arbeitserlaubnis

Die Bundesregierung will und muss aufgrund von Maßgaben der EU und Urteilen des BVerfG bis zum Sommer 2013 noch ein ganzes Paket ausländerechtlicher Neuregelungen auf den Weg bringen.

Hier eine Übersicht der Gesetzentwürfe mit Stellungnahmen der NGOs

Für uns ergeben sich dazu einige politische Forderungen:

  • stichtagsunabhängige Bleiberecht (vgl. Länderinitiativen § 25b AufenthG)
  • gleichrangiger Zugang zu Ausbildung- und Arbeit für Asylsuchende und Geduldete
  • Klarstellungen bei der Berechnung der Lebensunterhaltsicherung (Nichtberücksichtigung von Wohngeld, sozialrechtlicher Mehrbedarfe ua)
  • Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, insbesondere Abschaffung von Sachleistungen
  • Abschaffung der gesetzlich kodifizierten Regelunterbringung in Sammellagern (§ 53 AsylVfG, § 3 AsylbLG ua)
  • Abschaffung der Residenzpflicht

Beim AsylbLG sähe das BMI bei § 1a AsylbLG gern noch Verschärfungen, während die rot-grünen Länder (nicht aber Hamburg!) das AsylbLG ganz ablehnen. Viele Gerichte halten aktuell die Kürzungen nach § 1a für unzulässig, siehe Rechtsprechungsübersicht zum Flüchtlingssozialrecht (pdf 7 MB) > §1a AsylbLG > Kürzungen nach § 1a nach dem Urteil des BVerfG v. 18.07.2012.

Die SPD-Bundestagsfraktion schlägt aktuell (vgl. BT-Drs 17/1174 Seite 4) zur Empörung der Flüchtlingsorganisationen eine noch weitere Verschlechterung der medizinischen Versorgung nach AsylbLG vor (Anwendung des § 16 Abs 3a SGB V), d.h. Streichung von Vorsorge und Impfungen, Nichtbehandlung chronischer Krankheiten und die Verlagerung der Menschenrechtsverletzung auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). So konterkariert die SPD unsere Forderung nach gleichberechtigter Einbeziehung aller Flüchtlinge in die GKV und nimmt dabei ggf. neue Todesfälle durch Nichtbehandlung (vgl. hier Seite 42 ff.) in Kauf.

Übersicht ausländerrechtliche Gesetzgebungsverfahren 2013

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1 Gedanke zu „Flüchtlingsräte fordern Bleiberecht und Arbeitserlaubnis“

  1. sehr geehrter damen und herren:

    ich habe bekommen von die sadt nurberg der bescheid wegen der befristung der sperrwirkung der abschiebung !.

    nun, ich frag eusch obs ich habe der recht zu bekommen der aufenthaltserlaubnis nach der befristung oder nicht N ?.

    im der hoffenung bald anworte von ihnen zu bekommen verbleib ich.

    mit feundlichen grussen.

    soltan.
    mobil. +213.792.65.15.58

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