Aktionsprogramm der Bundesregierung zur Arbeitsmigration

Am 01.01.2009 sollen die zuwanderungspolitischen Maßnahmen des Aktionsprogramm der Bundesregierung „Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis  in Deutschland“ in Kraft treten.

Mittels der Maßnahmen sollen u.a.  ein erleichterter Zugang von AkademikerInnen aus der EU und aus Drittstaaten garantiert sowie die Rahmenbedingungen für Zuwandernde und Zugewanderte z.B. durch die Verbesserung der formellen Anerkennung von ausländischen Abschlüssen attraktiver gestaltet werden. Auch sollen junge, qualifizierte Geduldete („Bildungsinländer und beruflich gut qualifizierte Geduldete“)  leichter eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

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