Flugtauglichkeitsprüfung, behördliche ßberprüfung von Reisefähigkeit

Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann hat in einer Presseerklärung vom 10. 03. 2008 erklärt: „Das Verfahren der ärztlichen Begutachtung zur Feststellung der Reisefähigkeit von abzuschiebenden Personen muss verbessert werden. Hierbei sollen zur Beurteilung der Flugtauglichkeit vermehrt Fachärzte für Flugmedizin gewonnen werden.Â?“

Konkret hat jetzt der Landkreis Peine eine Flüchtlingsfrau, für die ein Attest über das Vorliegen von Reiseunfähigkeit vorgelegt wurde, aufgefordert, eine vierstündige Reise nach „Deutsch-Evern“ anzutreten, wo ein Dr. Marzock ihre „Flugtauglichkeit“ prüfen soll. Tatsächlich wurde dieser Arzt vom Ministerium in Hannover zum Fliegerarzt bestellt.

Wenn es weitere Aufforderungen zur ßberprüfung von „Flugtauglichkeit“ bei externen ßrzten gibt, sind wir dankbar für entsprechende Informationen.

Weiterhin warnen wir vor Herrn Prof. Dr. Vogel aus Lüneburg. Inzwischen liegen uns acht Gutachten von Herrn Prof. Dr. Vogel vor, die allesamt – in krasser Entgegensetzung zu den Einschätzungen, Diagnostiken und Bewertungen der behandelnden Fachleute – zu dem Ergebnis kommen, die Betroffenen würden nur Theater spielen und seien reisefähig.

gez. Kai Weber

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2 Gedanken zu „Flugtauglichkeitsprüfung, behördliche ßberprüfung von Reisefähigkeit“

  1. In zwei mir aus meiner Tätigkeit im Sozialpsychiatrischen Dienst bekannten Fällen ist Dr. Marzock mit einer „fachlichen Feststellung eines gesundheitlichen Ausreisehindernisses“ beauftragt worden, denn „dieser Mediziner ist u.a. für Flugreisen entsprechend vorgebildet“.

    Die zuständige Ausländerbehörde beruft sich dabei auf ihre Aufgabe, lediglich „inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse“ zu prüfen.

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