CDU setzt auch weiterhin auf die Ausgrenzung von Flüchtlingen

Nachdem es zunächst den Anschein hatte, dass auch die niedersächsische Landesregierung sich, wenn auch schwerfällig, vom strammen Ausgrenzungskurs der vergangenen Jahre verabschieden und auf die Linie anderer Bundesländer schwenken würde, die auf die Schikanierung von Asylsuchenden durch die Ausgabe von „Wertgutscheinen“ verzichten (siehe hier), hat Innenminister Uwe Schünemann nun erneut deutlich gemacht, dass er an einer weiteren Diskriminierung von Asylsuchenden um jeden Preis festhalten will (siehe Bericht Göttinger Tageblatt). Die Stadt Göttingen wurde mit Schreiben des Innenministeriums vom 28.12.2012 förmlich angewiesen, Leistungen an Flüchtlinge auch weiterhin durch Gutscheine zu gewährleisten. Im Unterschied etwa zu Thüringen, das die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Sommer 2012 zum Anlass nahm, den Kommunen die Gewährung von Bargeldleistungen zu ermöglichen (siehe hier), hält der niedersächsische Innenminister damit an einer Politik der Ausgrenzung und „Abschreckung“ fest.

Die Stadt Göttingen hat in dankenswerter Klarheit diese harte Linie krisisiert (siehe Presseerklärung Stadt Göttingen), leider jedoch nicht den Mut aufgebracht, zu remonstrieren und es auf einen Rechtsstreit mit dem Land Niedersachsen ankommen zu lassen, wie der Arbeitskreis Asyl Göttingen zu Recht kritisiert (siehe hier).

Die Bundesländer Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Brandenburg, Sachsen, Baden-Württemberg und Thüringen haben mittlerweile den Kommunen die Gewährung von Barleistungen an Flüchtlinge ermöglicht. Lediglich das Saarland, Bayern und Niedersachsen halten noch an dem Zwang fest, Flüchtlinge durch Gutscheine oder Sachleistungen zu schikanieren. Um den Flüchtlingen die Diskriminierung an der Ladenkasse zu ersparen, werden Gutscheine in etlichen Kommunen (u.a. Celle, Lüneburg, Oldenburg, Göttingen, Hildesheim, Hannover) in Bargeld umgetauscht (siehe z.B. Lüneburg).

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