Landkreis Peine will 16-Jährigen allein in die Türkei abschieben

Landkreis Peine will 16-Jährigen allein in die Türkei abschieben
Flüchtlingsrat appelliert an Innenministerium: Ausländerbehörde Peine stoppen!

Die Ausländerbehörde des Landkreis Peine hat die Einleitung der Abschiebung des 16-jährigen Jugendlichen Masum Aydenis angekündigt: Das minderjährige Kind soll den Vorstellungen der Ausländerbehörde zufolge ohne seiner Mutter in die Türkei geschickt werden. Der Landkreis Peine verstößt mit diesem Vorgehen offen gegen das… Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz “ KICK, das Haager Minderjährigenschutzabkommen und die Kinderrechtskonvention sowie die europäische Aufnahme-Richtlinie. Danach wäre der Landkreis Peine verpflichtet, das Wohl des Kindes ins Zentrum der behördlichen Anstrengungen zu stellen. Auch ein Erlass des Innenministeriums verpflichtet die Ausländerbehörde, bei Minderjährigen eine Aufnahme und Betreuung in jedem Einzelfall sicherzustellen. Was für den Jungen gut wäre, scheint die Ausländerbehörde jedoch nicht zu interessieren. Das Jugendamt wurde von der beabsichtigten Abschiebung nicht einmal unterrichtet. Wie eine Ware, die man nach belieben hin- und herschicken kann, will der Landkreis den Jungen in die Türkei verfrachten, wo er sich selbst zu seinem Vater durchschlagen soll.

Mahsum Aydeniz floh Mitte des Jahres 2002 ebenso wie seine Mutter und seine Geschwister aus der Türkei nach Deutschland. Die Eltern sind geschieden, der Aufenthalt des Kindesvater ist nicht bekannt. Zwar wurden die Asylanträge der Familie abgelehnt, aufgrund vorliegender Atteste über eine schwere Traumatisierung infolge staatlicher Repressionen gilt die Mutter jedoch als reiseunfähig und wird seit Jahren mit ihren Kindern geduldet.

Mit Schreiben vom 7. Juli 2006 teilte die Ausländerbehörde dem „sehr verehrten Herrn Aydeniz“ mit: „Ich habe Ihre Abschiebung nach §60a AufenthG bisher ausgesetzt (Duldung), da ein Vollzug der Abschiebung aufgrund Ihres Alters bislang nicht erfolgen konnte. Ihr Alter ist nunmehr kein Hindernis mehr eine Abschiebung durchzuführen. Ich kündige Ihnen daher … die Abschiebung in Ihr Herkunftsland Türkei an. Sie wird frühestens einen Monat, von dieser Ankündigung an gerechnet, vollzogen werden.“

Dieses Schreiben war schon deshalb rechtswidrig und ungeheuerlich, weil es sich an den 16-jährigen Sohn richtete und die sorgeberechtigte Mutter schlicht überging, der natürlich auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihren minderjährigen Sohn zukommt. Auf die zaghafte Bitte des Jungen, seinen Aufenthalt doch wenigstens zu dulden, bis er 18 Jahre alt ist, legte die Ausländerbehörde noch nach. Die Abschiebung sei, so heißt es in dem ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde vom 10.8.2006, „geeignet, erforderlich und angemessen“ und verstoße „nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit“. Der Vater und zwei Brüder lebten in der Türkei, Masum bleibe daher „ausreichend Zeit, Kontakt mit den in der Türkei lebenden Verwandten aufzunehmen“.

Der Flüchtlingsrat hat sich gestern an das niedersächsische Innenministerium gewandt und darum gebeten, dass das Land im Rahmen der Fachaufsicht tätig wird und dem rechtswidrigen Treiben der Peiner Ausländerbehörde umgehend ein Ende setzt.

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7 Gedanken zu „Landkreis Peine will 16-Jährigen allein in die Türkei abschieben“

  1. newsclick.de – Braunschweiger Zeitung, Wolfsburger …
    17-Jähriger darf nicht zu seiner Familie
    Türke will Frau und Kinder nach Salzgitter holen “ Ausländerbehörde zweifelt an Integrationsfähigkeit des Sohns
    Von Ingo Kugenbuch

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    Mithat Karabayir lebt seit 1973 in Salzgitter. Anfang des Jahres hat der Türke zum zweiten Mal geheiratet und wollte nun Frau und Kinder nach Deutschland holen. Frau Ese und Tochter Dilek durften kommen. Sein 17-jähriger Sohn Mustafa aber muss in der Türkei bleiben.
    Woher weiß man, ob sich ein junger Ausländer in Deutschland integrieren kann? An dieser Frage hängt die Entscheidung der Ausländerbehörde der Stadt Salzgitter. „Die Stadt sagt, die Integration von Mustafa ist unmöglich“, sagt Günter Wingerning, der sich der Familie Karabayir als Integrationspate angeboten hat. „Was aber ist schon unmöglich?“
    Der gesetzliche Rahmen für Mustafas Weg nach Deutschland ist klar. Nach Paragraph 32 des Aufenthaltsgesetzes hat er mit seinen 17 Jahren schlechtere Karten als seine 15-jährige Schwester Dilek. Kinder, die älter als 16 sind, dürfen nur zu ihrer Familie nach Deutschland:
    wenn sie die deutsche Sprache beherrschen oder
    gewährleistet erscheint, dass sie sich auf Grund ihrer „bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse“ in Deutschland „einfügen können“.
    Auch wenn es Bundesrecht ist „ entscheiden muss die lokale Ausländerbehörde, teilt das Bundesinnenministerium auf Anfrage mit.
    Bei der Sprache fällt Mustafa klar durch. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz fordert, dass der junge Türke Deutsch auf dem „fortgeschrittenen Kompetenzniveau“ beherrscht. Mustafa schafft nach Einschätzung der deutschen Botschaft in Ankara aber nur eine „elementare Sprachverwendung“.
    Das würde nichts machen, wenn ihm die Ausländerbehörde eine positive Integrationsprognose attestieren könnte. Das aber tut sie nicht. „Er ist in einem kleinen Dorf in Anatolien aufgewachsen“, sagt Dezernent Ekkehard Grunwald auf Nachfrage. „Da sind wir in Sorge, ob die Integration möglich ist.“ “ „Von wegen Dorf“, sagt Wingerning. Mustafa stamme auch nicht aus Anatolien. „Er ist in der Weltstadt Ankara aufgewachsen und zur Schule gegangen.“ Die Behörde habe nicht einmal nachgefragt, ärgert sich Wingerning. Grunwald sieht das anders: „Die Beweislast liegt beim Betroffenen.“ Mustafa müsse zeigen, dass er integrationsfähig sei.
    Beweise, die zeigen sollen, dass sich Mustafa in Deutschland integrieren könne, hat Wingerning dem Verwaltungsgericht Berlin vorgelegt. Dort hat der junge Türke gegen die Bundesrepublik geklagt.
    So verdiene Mithat Karabayir genug für seine Familie und habe in Hallendorf eine große Wohnung. „Der schuftet seit 1973 in der Hütte und hat immer seine Steuern bezahlt. Er will kein Geld vom Staat“, sagt Wingerning. Für Mustafa habe er alles eingefädelt, sagt er “ und legt Bescheinigungen vor:
    von der Agentur für Integrations- und Kulturlotsen, die bestätigt, dass sie Mustafa „soziale und schulische Unterstützung geben“ will,
    von der Oskar-Kämmer-Schule, die zusichert, dass Mustafa „jederzeit“ zu einem Deutsch-Intensivkursus angemeldet werden kann,
    schließlich von der Stadt Salzgitter selbst, deren Integrationsbeauftragter bestätigt, „dass es in Salzgitter Einrichtungen, Vereine und Institutionen gibt, die zugewanderte Neubürger bei der Integration in unsere Stadt unterstützen“.
    Irgendwann im nächsten Jahr wird das Verwaltungsgericht Berlin entscheiden, ob Mustafa nach Salzgitter kommen darf “ auch wenn er dann schon 18 sein sollte. Durch die Klage bleibt die Frist gewahrt.

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  2. Samstag, 19. Dezember 2
    LESERBRIEFE
    Rote Karte für den Dezernenten

    Zum Artikel „17-Jähriger darf nicht zu seiner Familie“ vom 12. Dezember:
    Kinder fördern und Familien un­terstützen ist eine Vision unseres Herrn Oberbürgermeisters und der CDU-Ratsfraktion. Meine Familie stammt aus einem kleinen Dorf aus Anatolien mit dem Namen Incesu, und ich bin stolz darauf. Ich spreche unter anderem Deutsch, Franzö­sisch, Englisch, lerne zurzeit Rus­sisch und natürlich auch Türkisch, meine Heimatsprache, und bin an der Uni in Göttingen eingetragen und studiere dort.
    War in Oxford, Riga, Moskau, Be­larus, Prag, Krakau und anderen Städten der Sprache wegen. War dort immer ein Ausländer, aber nie­mand hat mich nach meinem Dorf Incesu in der Türkei beurteilt und sich Sorge machen müssen, dass ich mich nicht anpassen könnte. Ich empfinde es als einen Tiefschlag des Herrn Dezernenten Grunwald, Menschen so zu beurteilen, zumal Herr Grunwald diesen Jungen über-
    haupt nicht persönlich kennt. Das verdient eine rote Karte.
    Mein Schwager stammt ebenfalls aus einem Dorf in Anatolien, und als er vor einiger Zeit nach Deutsch­land kam, sprach er kein einziges Wort Deutsch. Acht Tage nach der Landung auf dem Flughafen war er schon auf der Schulbank zu einem Integrationskurs. Anschließend machte er einen Aufbaukurs. Und nun ist er an der TU Braunschweig in einem Deutsch-Orientierungs­kurs. Den braucht er, um sich zum Studium dort eintragen zu lassen. Wenn es nach Herrn Grunwald ge­hen würde, hätte dieser sich mehr Sorgen um meinen Schwager ma­chen müssen als um Mustafa, der ja schon ein wenig Deutsch spricht.
    Kurzfristig die Integration von Ausländern zu fordern, ist schädlich für die Integration. Weshalb macht Deutschland keine Integrationsver­träge mit den Ausländern, wie es schon in Frankreich, ßsterreich und Dänemark durchaus üblich ist?
    Yusuf Yalman, Watenstedt

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  3. Vergleichsangebot:

    Das Auswärtige Amt biete dem Kläger einen Vergleich an , sofern die Klage zurückgenommen wird und die Ausländerbehörde der Stadt Sazgitter fem Zustimmt .
    Das Verwaltungsgericht forderte nun die Ausländerbehörde auf dem Gericht mitzuteilen ob der lebensunterhalt des Klägers als gesichert angesehen werden kann.

    Eine Entscheidung des Gerichtes wird dann in Kürze erwartet .

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  4. Mittwoch, 30.06.2010
    Mustafa darf zu seiner Familie nach Salzgitter 18-jähriger Türke konnte Nachweis über Deutsch-Intensivkurs vorlegen
    Von Ingo Kugenbuch

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    Mithat Karabayir ist überglücklich. „Mein Herz pocht ganz laut“, sagt er. Soeben hat er erfahren, dass sein Sohn Mustafa aus der Türkei zu ihm nach Salzgitter kommen darf.
    Wie berichtet, lebt Karabayir seit 1973 in Salzgitter, arbeitet seither in der Hütte. Anfang 2009 hat der Türke zum zweiten Mal geheiratet und wollte nun Frau und Kinder nach Deutschland holen. Frau Ese und die 15-jährige Tochter Dilek durften kommen. Der 17-jährige Sohn Mustafa aber musste zunächst in der Türkei bleiben. Nach Paragraph 32 des Aufenthaltsgesetzes dürfen Kinder, die älter als 16 Jahre sind, nur zu ihrer Familie nach Deutschland:
    wenn sie die deutsche Sprache beherrschen
    oder gewährleistet erscheint, dass sie sich auf Grund ihrer „bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse“ in Deutschland „einfügen können“.
    Aber Mustafa schaffte nach Einschätzung der deutschen Botschaft in Ankara nur eine „elementare Sprachverwendung“ – zu wenig, um nach Paragraph 32 einreisen zu können. Die Integrationsfähigkeit des jungen Türken – nach dem Gesetz die Alternative – sah die Ausländerbehörde der Stadt nicht erfüllt.
    Karabayir hat wegen diese Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt – und das Auswärtige Amt hat stellvertretend eingelenkt. „Die Beklagte ist nach nochmaliger Prüfung der Sach- und Rechtslage bereit, dem Kläger das begehrte Visum zu erteilen, sofern die Klage zurückgenommen wird und die beigeladene Ausländerbehörde der Erteilung zustimmt“, heißt es in einem Schreiben des Außenministeriums vom 10. Juni an das Gericht.
    Die „beigeladene Ausländerbehörde“ – die Stadt Salzgitter – hat gestern grünes Licht gegeben. „Wir haben am Montag den Nachweis vorgelegt bekommen, dass Mustafa einen 120-stündigen Deutsch-Intensivkurs belegt hat“, sagt Rechtsdezernent Ekkehard Grunwald. „Damit sind die Dinge, die wir gefordert haben, erfüllt“, sagt Axel Linke, der Leiter des städtischen Fachdienstes Ordnung, zu dem die Ausländerbehörde gehört. „Wir tun das, was das Gesetz von uns verlangt hat, und sind froh, dass die Belege nun vorliegen“, so Grunwald.
    „Das Ganze war ein unsinniger Kampf“, sagt Günter Wingerning, der Integrationslotse von Mustafa sein will. „Die Stadt hat nie offengelegt, warum sie dem Jungen die Integrationsfähigkeit abspricht. Das ist unfair.“ Vor wenigen Wochen hatte Wingerning auch die Ratsfraktionen um Hilfe gebeten. „Bürgermeister Stefan Klein hat sich sehr für uns eingesetzt“, sagt er.
    Und was wird Mustafa, mittlerweile 18, tun, wenn er nach Deutschland kommt? „Er muss sofort in die Schule gehen, Deutsch lernen“, sagt sein Vater Mithat. „Und dann muss er sich eine Arbeit suchen.“

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  5. Schreibt bitte Eure Meinung zu diesem Fall .

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    E-Mail

    Salzgitter – newsclick.de – Braunschweiger Zeitung, Wolfsburger …
    Ingo.Kugenbuch@bzv.de

    Salzgitter Zeitung

    30 Juni 2010

    An die

    Redaktion

    Salzgitter Zeitung

    Leserbrief

    Mustafa darf zu seiner Familie nach Deutschland

    vom Mittwoch dem 30 Juni 2010

    Salzgitter – newsclick.de – Braunschweiger Zeitung, Wolfsburger …
    Zeitungsberichten vom Samstag den 12. Dez 2009

    Bei der Sprache fällt Mustafa klar durch. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz fordert, dass der junge Türke Deutsch auf dem „fortgeschrittenen Kompetenzniveau“ beherrscht. Mustafa schafft nach Einschätzung der deutschen Botschaft in Ankara aber nur eine „elementare Sprachverwendung“.

    Das würde nichts machen, wenn ihm die Ausländerbehörde eine positive Integrationsprognose attestieren könnte. Das aber tut sie nicht. „Er ist in einem kleinen Dorf in Anatolien aufgewachsen“, sagt Dezernent Ekkehard Grunwald auf Nachfrage. „Da sind wir in Sorge, ob die Integration möglich ist.“ – „Von wegen Dorf“, sagt Wingerning. Mustafa stamme auch nicht aus Anatolien. „Er ist in der Weltstadt Ankara aufgewachsen und zur Schule gegangen.“ Die Behörde habe nicht einmal nachgefragt, ärgert sich Wingerning. Grunwald sieht das anders: „Die Beweislast liegt beim Betroffenen.“ Mustafa müsse zeigen, dass er integrationsfähig sei.

    Beweise, die zeigen sollen, dass sich Mustafa in Deutschland integrieren könne, hat Wingerning dem Verwaltungsgericht Berlin vorgelegt. Dort hat der junge Türke gegen die Bundesrepublik geklagt.

    17 – Jähriger darf nicht zu seiner Familie

    Mittwoch dem 30 Juni 2010

    Die „beigeladene Ausländerbehörde“ – die Stadt Salzgitter – hat gestern grünes Licht gegeben. „Wir haben am Montag den Nachweis vorgelegt bekommen, dass Mustafa einen 120-stündigen Deutsch-Intensivkurs belegt hat“, sagt Rechtsdezernent Ekkehard Grunwald. „Damit sind die Dinge, die wir gefordert haben, erfüllt“, sagt Axel Linke, der Leiter des städtischen Fachdienstes Ordnung, zu dem die Ausländerbehörde gehört. „Wir tun das, was das Gesetz von uns verlangt hat, und sind froh, dass die Belege nun vorliegen“, so Grunwald.“Das Ganze war ein unsinniger Kampf“, sagt Günter Wingerning, der Integrationslotse von Mustafa sein will. „Die Stadt hat nie offengelegt, warum sie dem Jungen die Integrationsfähigkeit abspricht. Das ist unfair.“

    – Vorl. Nds. VV-AufenthalG Stand : 31.Juli 2008

    Anspruch auf Nachzug von Kindern nach dem Vollendeten 16

    Lebensjahr

    Eine positive Integrationsprognose hängt maßgeblich -jedoch nicht allein -von den Kenntnissen der deutschen Sprache ab .

    Voraussetzung nach § 32 Abs 2 2.Altanative ist dass gewährleistet erscheint , dass das Kind sich auf Grund seiner Ausbildung und Lebensverhältnisse in die deutschen Lebensverhältnisse einfügen wird

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  6. Brigtte Wehrmacher

    Leserbrief:

    Zu den Zeitungsberichten Samstag 12 12.09 und 30.6.10
    Mustafa darf zu seiner Familie nach Salzgitter – 18jähriger Türke kommt!
    Von Ingo Kugenbuch
    Meinen Glückwunsch. Ein großer Erfolg in einem schwierigen Verfahren! Ich bin aber in Sorge Ob die Verwaltung der Stadt Salzgitter über diesen Ausgang des Falles Mustafa Karabayir ihre Lehren ziehen wird und sich einmal Gedanken darüber macht, was der Gesetzgeber mit dem Begriff Integration oder Integrationsanforderungen verbindet. So klar schein es gar nicht zu sein, wie die Herren Grunwald und Linke es darzustellen versuchen. Die Spanne der Nachweise und damit auch des Grades und der Qualität der Integration ist weit und in ihrer Struktur kaum überschaubar. Dabei fällt es nicht einmal besonderst ins Gewicht, dass von dem nachziehenden jugendlichen Immigranten, die Beherrschung der deutschen Sprache C1 GERR ( fortgeschrittenes Sprachniveau) verlangt wurde, während für die Einbürgerung nur ausreichende Deutschkenntnisse (B1 GERR), von der Ausländerbehörde verlangt werden; diese in manchen Bundesländern nicht einmal Schreibfähigkeiten umfassen müssen.
    Im Dezember 2009 wahr Herr Grunwald noch in Sorge, dass sich Mustafa nicht integrieren könnte, weil fälschlicher Weise angenommen wurde, Mustafa sei in einem kleinen Dorf aufgewachsen. 2010 war Herrn Grunewalds Interpretation der Lage eine Andere. Wir haben am Montag den Nachweis bekommen, dass Mustafa einen 120stündigen Deutschintensivkurs belegt hat, sagt der Rechtdezernent. Da stellt sich mir die Frage, wie man mit 120 Stunden Sprachkurs (von der Behörde gefordert) ein Verständigungsniveau von C1 GERR erreichen kann? Der Leiter des Städtischen Fachdienst Ordnung zu dem die Ausländerbehörde gehört, setzt noch einen drauf und erklärt:” damit ist erfüllt, was wir gefordert haben. sagt Linke. Wir tun das was das Gesetz von und verlangt hat und sind froh, das die Belege nun vorliegen, sagt Grunwald. Beide Aussagen entsprechen nicht der Aktenlage. Tatsache ist , das ein Vergleichsangebot von Rechtanwalt Dr. Sieverts über die Teilnahmen eine 600 Stunden umfassenden Intensivkurses gemacht wurde, die der Verwaltungsbehörde und dem Auswärtigen Amt vorliegt, worauf Diese, meines Wissens; bis heute nicht reagierten. War das Vergleichsangebot des AA und die Zustimmung der Ausländerbehörde der Stadt Salzgitter an Mustafa die Klage zurückzunehmen, damit das Visa erteilt werden kann, nur eine Flucht durch die Hintertür? Rot/Gelb für die Verwaltung!
    Mit der Bitte um Veröffentlichung!

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  7. leute hilft mir bitte!!!ich bin achtzehnjahre alt,und lebe hier in deutschland mit mein mutter und geschwister.wo ich 10 jahre alt war kam ich nach deutschland.und jetz habe ich abschiebung brief bekommen.ich weiß nciht was ich machen soll,in marokko kann ich dort nicht hin.weil ich dort niemanden habe.jetz weiß ich nicht mehr weiter was ich machen soll habe sehr dolle angst.
    und fühle mich zur zeit sehr allein gelassen….bitte hilft mir:(

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