Das niedersächsische Innenministerium hat auf Anfrage des Flüchtlingsrats mit Schreiben vom 27. Mai mitgeteilt, dass eine Ausschlussfrist bei der Altfallregelung vom niedersächsischen Innenministerium nicht gesehen wird. Die vom BMI verbreitete Auffassung, Anträge nach der gesetzlichen Bleiberechtsregelung müssten bis zum 30.06.2008 gestellt sein, gilt insofern nicht für in Niedersachsen gemeldete Flüchtlinge. Es ist dennoch sinnvoll, den Antrag auf die Gewährung des gesetzlichen Bleiberechts bei Erfüllung der zeitlichen Voraussetzungen möglichst frühzeitig zu stellen – auch dann, wenn noch nicht alle Bedingungen erfüllt sind (wenn z.B. der Pass fehlt).
Bis zum 30.06.2008 müssen allerdings die Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Wer bis zum 30.06. die geforderten Sprachkenntnisse nicht nachweisen kann, kann sich grundsätzlich auf die gesetzliche Bleiberechtsregelung nicht mehr berufen.gez. Kai Weber
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