Entwurf zur ßnderung der Nds. Härtefallkommissionsverordnung

Der Entwurf der Landesregierung für eine geänderte Härtefallregelung ist aus mehreren Gründen unzureichend:

  1. Statt einer 3/4-Mehrheit aller acht Mitglieder soll zukünfig eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Mitglieder für ein positives Ersuchen ausreichend sein. Die HFK soll beschlussfähig sein, wenn mindestens 5 Mitglieder anwesend sind.
    Wenn alle acht Mitglieder anwesend sind, ändert sich damit gar nichts: 6 positive Stimmen müssen vorliegen.
    Bei sieben anwesenden Mitgliedern liegt die notwendige Mehrheit nunmehr bei 5 Stimmen
    Bei sechs und fünf anwesenden Mitgliedern liegt die notwendige Mehrheit bei 4 Stimmen
  2. Der Entwurf verzichtet auf die immer wieder geforderte Berufung einer zusätzlichen VertreterIn aus den Flüchtlingsorganisationen. Bislang gibt es nur einen Stellvertreterposten für Sibylle Naß vom kargah
  3. Die meisten formalen Ausschlussgründe bleiben bestehen. Lediglich der an Sippenhaft erinnernde Ausschluss aller Familienmitglieder bei Vorliegen eines Ausschlussgrundes für ein Familienmitglied wird von einem zwingenden Ausschlussgrund in einen Regelausschlussgrund transformiert.

Eine öffentliche Stellungnahme wird noch vorbereitet.

gez. Kai Weber

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1 Gedanke zu „Entwurf zur ßnderung der Nds. Härtefallkommissionsverordnung“

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