Antwort des MI auf eine Kleine Anfrage der Grünen im Landtag zu Abschiebungshaft.
Der Rückgang der Abschiebungshaftzahlen von 2003 (1.637) bis 2007 (510) korrespondiert mit dem Rückgang aller Abschiebungen (2003: 2.091, 2007: 663) und ist nicht etwa auf eine liberalere Politik zurückzuführen, sondern auf den allgemeinen Rückgang der Flüchtlingszahlen und die Bleiberechtsregelungen.
Der Innenminister stellt die in der Anmoderation der Fragen referierte Statistik von Rechtsanwalt Peter Fahlbusch nicht in Frage, wonach bei 154 Flüchtlingen insgesamt 4000 rechtswidrige Hafttage festgestellt wurden, d.h. 25,8 rechtswidrige Hafttage pro Mandant. Dass dies so möglich ist, hängt auch mit der im Jahr 2003 erfolgten ersatzlosen Streichung des MI-Erlasses vom 21.11.1995 („Hinweise … zur Vermeidung und Beantragung von Abschiebungshaft) zusammen: Zwar betont der Innenminister in seiner Antwort auf Frage 3 unter Bezugnahme auf die Vorläufigen Niedersächsischen Verwaltungsvorschriften den weiterhin geltenden Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit und die gesetzliche Verpflichtung, Haftentlassungen zu veranlassen, wenn die Haftgründe nicht (mehr) bestehen. Seit Jahren verzichtet das niedersächsische Innenministerium jedoch faktisch auf eine fachaufsichtliche Kontrolle dieser Grundsätze und fordert die Ausländerbehörden stattdessen auf, Abschiebungen zu beschleunigen.
Interessant ist zu lesen, dass die Besuchsmöglichkeiten nicht eingeschränkt sind und eine räumliche Trennung von Abschiebungshaft- und Straf- bzw. U-Haftgefangenen erfolgt. Dies ist so nämlich nicht richtig (siehe die zwangsweise in die Schulenburger Landstr. verlegten Betroffenen).
gez. Kai Weber
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