Beschäftigungs- und Aufenthaltserlaubnis für Geduldete

Nachfolgend die Antworten des Innenministers Schünemann (hier und hier) auf zwei Kleine Anfrage der Grünen zu den Themen Aufenthalt und Beschäftigung von Geduldeten. Danach leben 14.848 Personen mit einer Duldung seit mindestens vier Jahren in Deutschland auf. Wie viele dieser Personen arbeitsfähig sind und eine Arbeitserlaubnis tatsächlich erhalten haben, wird statistisch nicht erfasst – was man nicht wissen will, wird auch nicht erfragt.
Brisanter sind die Antworten der zweiten Anfrage: Das niedersächsische Innenministerium räumt hier ein, dass die in der Statistik zur Bleiberechtsregelung der Innenminister angegebene Zahl von 7.607 „Duldungen zur Arbeitsplatzsuche“ infolge von Doppelzählungen „deutlich niedriger“ ist. Mit diesen Doppelzählungen sei zu erklären, dass bis Ende des Jahres 2007 nur 5.431 Anträge auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der gesetzlichen Bleiberechtsregelung gestellt wurden. Unbefriedigend ist auch die Erklärung des MI dafür, dass nur 1070 der bereits am 30.9. mit einer „Duldung zur Arbeitsplatzsuche“ ausgestatteten Flüchtlinge bis Ende des Jahres 2007 eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe nach § 104a erhalten haben. Duldungen seien auch erteilt worden, „wenn eine zeitnahe Ablehnung wegen aufwändiger Prüfung von Ausschlussgründen nicht möglich war“. Darüber hinaus seinen fehlende Pässe oder unzureichende Deutschkenntnisse Gründe für eine Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis auf Probe.

Fazit: Der Verdacht liegt nahe, dass das Innenministerium die Bilanz der IMK-Bleiberechtsregelung schönen wollte. Tatsächlich scheitert die überwiegende Mehrheit der langjährig geduldeten Flüchtlinge an Schwierigkeiten bei der Passbeschaffung sowie an formalen Ausschlussgründen.

gez. Kai Weber

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