Abschiebung von schwerkranker Frau aus dem Landeskrankenhaus?

Abschiebung von schwerkranker Frau aus dem Landeskrankenhaus? // LK Holzminden will trotz positiver Entscheidung des Verwaltungsgerichts abschieben // Flüchtlingsrat kritisiert brutales Vorgehen der Behörden

Obwohl Frau O. zur Zeit wegen akuter Selbstmordgefahr im Landeskrankenhaus Hildesheim stationär behandelt wird, plant der Landkreis Holzminden für Donnerstag, den 12.10.06 die Abschiebung der Familie O. aus Bodenwerder nach Mazedonien. Auch nachdem das Verwaltungsgericht Hannover am 5. Oktober die Abschiebung für rechtswidrig… erklärt hat, hält die Ausländerbehörde an ihrem Vorhaben fest: Man beabsichtige, Frau O. direkt aus dem Landeskrankenhaus gemeinsam mit ihrer Familie abzuschieben, schreibt die Ausländerbehörde lapidar in ihrer Beschwerdebegründung .

Die fünfköpfige Familie O. lebt seit 15 Jahren in Deutschland. Die jüngste Tochter (12) wurde in Deutschland geboren, der Sohn (19) und die ältere Tochter (17) kamen als Kleinkinder hierher. Letztere befindet sich derzeit wegen selbstverletzender Tendenzen in stationärer kinder- und jugendpsychiatrischer Behandlung im Albert-Schweitzer-Therapeutikum in Holzminden.

Laut Beschluss des Verwaltungsgerichtes Hannover vom 5. Oktober ist eine Abschiebung der Familie O. zur Zeit rechtswidrig, da Frau O. akut selbstmordgefährdet und eine notwendige Behandlung in Mazedonien nicht sichergestellt ist. Sowohl für Frau O. als auch für ihre 17jährige Tochter bestehe eine “ fachärztlich attestierte “ „erhebliche konkrete Gefahr der Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes“.
Eine Abschiebung des Ehemannes und der Kinder ohne Frau O. ist laut Beschluss ebenfalls nicht rechtmäßig, da hiermit die Familie auseinandergerissen würde, was nach Art. 6 Abs. 1 GG nicht zulässig ist. Auch der volljährige Sohn darf laut Beschluss des Verwaltungsgerichts nicht allein abgeschoben werden, da er hier in Deutschland gut integriert ist.

Den Landkreis Holzminden allerdings berühren diese Tatsachen nicht. Er hat gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Beschwerde eingelegt. Mit kaum zu überbietendem Zynismus führt der Landkreis aus, es werde nicht zu einer Trennung der Familie O. kommen, da Frau O. direkt aus dem Landeskrankenhaus gemeinsam mit ihrer Familie abgeschoben werden solle. Weiterhin behauptet der Landkreis, die medizinische Behandlung in Mazedonien sei dort aus öffentlichen Mitteln sicher gestellt. Der Landkreis sei zur ßbernahme der Kosten für eine stationäre Behandlung von bis zu 3 Monaten bereit.

Doch was passiert nach diesen 3 Monaten?

Den Landkreis jedenfalls interessiert das nicht. Eine E-Mail der deutschen Botschaft in Skopje, die der Landkreis als Beweis für seine Bemühungen vorlegt, spricht ohnehin nur von einer 2-tägigen Behandlung und Kosten von 85,– â?¬ für die 17-jährige Tochter..

Es ist offensichtlich, dass die Abschiebung der Familie O. eine unzumutbare Härte wäre. Die Kinder werden aus ihrem sozialen Umfeld gerissen und können ihre Schulausbildung nicht fortsetzen. Die Mutter würde mit hoher Wahrscheinlichkeit in den Selbstmord getrieben.

Der niedersächsische Flüchtlingsrat protestiert entschieden gegen dieses brutale Vorhaben des Landkreises Holzminden und fordert, die Abschiebung der Familie O. aus humanitären Gründen auszusetzen.

Weitere Informationen: Bastian Wrede und Kai Weber, Flüchtlingsrat Niedersachsen, Tel. 05121 – 15605

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