Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Bundespolizei
Der afghanische Flüchtling Aziz L., der am 21. August 2012 rechtswidrig aus Nordrhein-Westfalen nach Italien abgeschoben wurde (siehe hier und hier), ist wieder zurück in Deutschland. Er konnte am 25.9. wieder einreisen, alle Kosten wurden vom Staat übernommen. Die Staatsanwaltschaft hat nach einer Strafanzeige des Hamburger Rechtsanwalts Carsten Kerschies gegen die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen Freiheitsberaubung eröffnet. Es stellt sich die Frage, warum die Bitte des Verwaltungsgerichts Oldenburg an die Behörden, durch den Vollzug der Abschiebung keine vollendeten Tatsachen zu schaffen, ignoriert wurde, warum auch die telefonische Auskunft der Ausländerbehörde an die Bundespolizei, dass das Gericht eine Aussetzung der Abschiebung angeordnet habe, nicht ausreichte, und warum Aziz L., nachdem das entsprechende Fax der Ausländerbehörde eine Minute nach Abflug bei der Bundespolizei einging, nicht wenigstens sofort wieder zurückgeflogen wurde.
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